Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schulzendorf ist bemüht, die Website www.schulzendorf.de in Übereinstimmung mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schulzendorf.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

www.schulzendorf.de ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Fotos und Links, die vor dem 27.01.2021 veröffentlicht wurden, sind nicht ausreichend beschrieben. Dies wird aber zukünftig umgesetzt.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.01.2021 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an der Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Per E-Mail:

Per Post: Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit dieser Website unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Überwachungsstelle des Landesamtes für Soziales und Versorgung wenden. Die Überwachungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Brandenburg und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Überwachungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Anschrift:

Landesamt für Soziales und Versorgung

Dezernat 42 - Überwachungsstelle

Postfach 10 01 23

03001 Cottbus

Anfahrt:

Landesamt für Soziales und Versorgung

Dezernat 42 - Überwachungsstelle

Lipezker Straße 45, Haus 5

03048 Cottbus