Bauleitplanung, FNP

Die Gemeinde Schulzendorf hat die Hoheit über ihre gemeindlichen Planungen. Berücksichtigung müssen allerdings die überörtlichen Planungen finden, so dass überörtliche Vorhaben wie z.B. ein Autobahnbau nicht durch einzelne Gemeinden verhindert werden kann. Die gemeindlichen Planungen werden auf einer gesetzlichen Grundlage, nämlich dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Grundlage für die langfristige Entwicklung einer Gemeinde bildet der Flächennutzungsplan (FNP); im BauGB „vorbereitende Bauleitplanung“ genannt. Diese Planung soll bis zu 20 Jahre in die Zukunft den Rahmen einer gemeindlichen Entwicklung darstellen. Daher sind im FNP z.B. Baugebiete oder Gewerbegebiet aufgeführt, die es noch nicht gibt und für die es keine aktuellen Planungen gibt. Die Gemeinde möchte sich aber die Entwicklung offen halten, auch wenn sie evtl. nie verwirklicht werden. Aus diesen Gründen ist der FNP auch „nur“ behördenverbindlich – Bürger können aus den Gebietsdarstellungen im FNP z.B. keine Bebaubarkeit eines Grundstücks ableiten.

 

Verbindlich für alle sind dann Festlegungen in einem Bebauungsplan (B-Plan), der im Gesetz „verbindliche Bauleitplanung“ genannt wird. Die Gemeinde beschließt einen B-Plan nach einem gesetzlich festgelegten Beteiligungsverfahren, an dem jede/r Bürger/in und auch die betroffenen Behörden (die sogenannten Träger öffentlicher Belange – TÖB) Anregungen, Bedenken und/oder Hinweise geben können. Die Festlegungen des B-Plans bilden dann die Grundlage z.B. für Baugenehmigungen, an die sich dann aber auch die jeweiligen Eigentümer/Bauherren/Nutzer halten müssen. Es sollte sich daher jeder vor einer Investition in einem B-Plangebiet über die jeweiligen Regelungen informieren, damit die eigenen Vorstellungen und Wünsche nicht mit den B-Plan-Festsetzungen kollidieren.

 

Im Folgenden können Sie daher die festgesetzten Pläne der Gemeinde Schulzendorf einsehen. Zu weiterführenden Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen der Verwaltung zur Verfügung (Kontaktdaten siehe „Telefonliste“ auf der Startseite).

 

 

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