Bekanntmachung zur öffentlichen Auslage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung- Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz – WPG

Wärmeplanung der Gemeinde Schulzendorf

 

Die Gemeinde Schulzendorf hat die EWE Netz beauftragt, den Entwurf eines Kommunalen Wärmeplanes für das Gemeindegebiet zu erstellen. Gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) wird der Entwurf für die Dauer von einem Monat öffentliche ausgelegt.

 

Der Entwurf für die Wärmeplanung der Gemeinde Schulzendorf kann im Zeitraum vom:

 

13.04.2026        bis        12.05.2026

 

im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Schulzendorf unter dem Link:

 

https://www.schulzendorf.de/seite/854197/bekanntmachung-zur-%C3%B6ffentlichen-auslage-des-entwurfs-der-kommunalen-w%C3%A4rmeplanung.html 

 

und in der Gemeinde Schulzendorf, Sekretariat Raum 1.05, Richard‑Israel‑Str. 1, 15732 Schulzendorf zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr, 

 

sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033762 431-0.

 

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme innerhalb des Auslagezeitraums an 

 

 

 

oder geben Sie diese in der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israela-Str. 1, 15732 Schulzendorf ab. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

 

Schulzendorf, den 10.04.2026

In Vertretung

 

 

Reech

stellvertretender Bürgermeister

 

 

Den Abschlussbericht zur kommunalen Wäremplanung finden Sie HIER!