Schulzendorf Broschüre

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Einrichtung eines Notdienstes in Kitas bei Streiks

Schulzendorf, den 02.06.2015

Sobald die Gewerkschaft zum Streik an bestimmten Terminen aufruft, wird in der Gemeinde erhoben, wie viele Erzieherinnen in den jeweiligen Einrichtungen an dem Streik teilnehmen. Stehen nicht ausreichend nichtstreikende Erzieherinnen für den Betrieb einer Einrichtung zur Verfügung, kann die Kita nicht, auch nicht eingeschränkt, betrieben werden. Darüber werden die Eltern durch Aushang und über www.schulzendorf.de informiert.

 

Die Erzieherinnen in Schulzendorf beteiligen sich nicht einheitlich am Streik. Einige Einrichtungen können vollständig betrieben werden, andere werden an einigen Tagen gänzlich bestreikt. Bisher war die Anzahl der nichtstreikenden Erzieherinnen in den bestreikten Einrichtungen nicht so groß, dass eine Notbetreuung (beschränkte Öffnung) für zum Beispiel Alleinerziehende angeboten werden konnte.

 

Ein Notdienst im Sinne des Streikrechts ist die Möglichkeit, trotz Streikwunsch aller Erzieherinnen einer Einrichtung, einen Teil dieser Erzieherinnen für eine beschränkte Öffnung einzusetzen. Dafür ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Gewerkschaft Voraussetzung. Die Notdienstvereinbarung wurde am 27.05.15 beantragt. Am 28.05.15 hat die Gewerkschaft ver.di diese abgelehnt.

 

Somit ist zurzeit die Gemeinde Schulzendorf weder in der Lage, einen Notdienst noch eine Notbetreuung (beschränkte Öffnung) anzubieten.

 

Sollte es sich bei dem Streikverhalten einzelner Erzieherinnen in bisher geschlossenen Einrichtungen eine Änderung ergeben, die eine Notbetreuung (beschränkte Öffnung) ermöglicht, wird diese umgehend umgesetzt.