Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 24.08.2016

Schulzendorf, den 01.09.2016

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau, Herr Sonntag, über das Baugeschehen informiert. Er hat über die Fertigstellung des Übergangs Richard-Israel-Straße zwischen den Einkaufsmöglichkeiten ALDI und EDEKA berichtet, über die Fertigstellung des Gehwegs entlang der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Richard-Israel-Straße und Richard-Wagner-Straße, über Pflegemaßnahmen des Landkreises an Naturdenkmälern, über die bevorstehende Sanierung der Ernst-Thälmann-Straße und Dorfstraße bis zur Freiligrathstraße und über die Maßnahme Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße. Für die Maßnahme Straßenbeleuchtung werden die Vermessungsunterlagen im September erwartet, dann kann die Planung beginnen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Straße“. Der Eigentümer des Grundstücks zwischen Illgenstraße und Goethestraße plant die Errichtung von Wohnungen. Eine mögliche Bebauung wurde mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung zuvor abgestimmt. Der Plan soll ein Monat ausgelegt werden, damit sich Einwohner informieren und ggf. Einwendungen erheben können.

Alle Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde die Beschlussvorlage „Vorbereitung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Schulzendorf“ behandelt. Die Fraktionen DIE LINKE, CDU und BürgerBündnis haben eine Beschlussvorlage eingebracht, die die Erstellung einer Studie vorsieht, die die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum 01.01.2017 mit der Gemeinde als 100 %igem Anteilseigner und die Prüfung der Vor- und Nachteile zum Inhalt haben soll. Ferner soll der Zweck und die Aufgabe der Gesellschaft in sozialen, ökologischen und gesamtstädtischen Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet werden. Die Wahl der rechtsorganisatorischen und steuerlichen Struktur der Gesellschaft soll empfohlen werden, damit eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung und nachhaltige Leistungserbringung durch die Gesellschaft erreicht werden kann. Die neu zu gründende Gesellschaft soll mindestens drei Geschäftsfelder erhalten. Das sind die Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohnungen und Gebäuden, der Ankauf und die Veräußerung von Wohnungen/Wohngebäuden und für Wohnungsbau geeignete Flächen und die Wohnungsbaukoordination sowie Bauträgertätigkeit.

Weiterhin soll ein Konzept erarbeitet werden, wie gemeindeeigene Liegenschaften als Sachvermögen in die Gesellschaft übertragen werden können.

Der Bürgermeister soll sich nach diesem Vorschlag beim Land und beim Kreis für Fördermittel einsetzen, in Abstimmung mit der Gemeindevertretung einen Gesellschaftervertrag erarbeiten, eine Aufstellung der benötigten Mittel erarbeiten, ggf. Wirtschaftsberater hinzuziehen und die Mitglieder des Hauptausschusses über den Fortgang informieren. Über diesen Beschlussvorschlag wurde diskutiert.

Drei Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Gemeindevertreter war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Der Beschlussantrag des Tagesordnungspunktes 5.3 „Ein nachhaltiges Wohnraumkonzept für bezahlbare Wohnungen und die Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen für sozialgerechte Bodennutzung“ wurde diskutiert. Einige Mitglieder des Ausschusses sahen diese Beschlussvorlage eher als ein Arbeitspapier und möchten den Inhalt erst in den Fraktionen besprechen. Der Einreicher hat dann vorgetragen, dass er auf eine Abstimmung über die Empfehlung verzichten möchte.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 “Rasch und zielstrebig Wohnmöglichkeiten für Senioren, Singles und junge Familien in Schulzendorf schaffen“ wurden ebenfalls intensiv diskutiert. Mit diesem Beschluss sollen mit einem Bebauungsplan über ein bereits erschlossenes und bebautes Gebiet in Schulzendorf andere Baurechte als bisher beschrieben werden.

Zwei Gemeindevertreter haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Gemeindevertreter waren dagegen, einer hat sich enthalten.

 

 

Ein städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan „Ritterschlag/Ritterfleck“ Teil A wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.5 behandelt. Als Teil A wird der östliche Teil des Bebauungsplangebiets bezeichnet. Der neue Eigentümer möchte die Erschließung umsetzen, aus diesem Grund muss der bisherige städtebauliche Vertrag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Mitglieder des Ausschusses hatten Ideen über andere Regelungen, konnten diese aber nicht mit einem konkreten Änderungswunsch benennen. Die Ideen sollen erst noch in den Fraktionen besprochen werden. Eine Empfehlung wurde nicht abgegeben.

 

 

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ hat der Geschäftsbereichsleiter über die Planung des Straßenausbaus und Brückenneubaus in der August-Bebel-Straße zwischen Butze und Paarmannstraße informiert. Mitglieder der Gemeindevertretung wünschen den Erhalt der Pappel vor der Butze. Aus diesem Grund muss der Verlauf des Gehwegs und der Fahrbahn umgeplant werden.

Er informierte über den Stand des Verfahrens zur ersten Änderung des Flächennutzungsplans und den mehrfach von Herrn Jansen benannten Hinweis, möglichst schnell mit der weiteren Bearbeitung fortzufahren. Da in 2016 keine Haushaltsmittel bereitstehen, bittet der Ausschuss die Verwaltung um einen Vorschlag, welche Haushaltsmittel ggf. als Deckung dienen könnten.

Herr Sonntag hat zum Ende der Sitzung über Möglichkeiten der Erstellung einer Sondersatzung für die Erschließung im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck informiert. Die Minderung des Anteils der Gemeinde an dem Erschließungsaufwand auf 10 % in der Erschließungssatzung hat die Gemeindevertretung bei Stimmengleichheit am 06.07.2016 abgelehnt. Bei einer Erschließung des B-Plangebietes Ritterschlag/Ritterfleck durch die Gemeinde müsste die Gemeinde 25 % des Aufwands tragen. Eine Sondersatzung für dieses Gebiet mit anderen Beitragsanteilen wäre rechtlich bedenklich.