Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 25.04.2017

Schulzendorf, den 28.04.2017

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung und Kultur, Frau Meskat, informiert.

Bescheid Kreisumlage und Schullastenausgleich 2017

Die Verwaltung ist momentan mit dem Landkreis bezüglich der Aufklärung der Plausibilität des Kreisumlagebescheides für 2017 in Kontakt. Dieser jährliche Bescheid beinhaltet nicht nur die Summe der zu entrichtenden Kreisumlage sondern auch den zu zahlenden Betrag der Mehrbelastung. Diesem liegt eine Berechnung der Schulkostenbeiträge zu Grunde, und zwar die Berechnung von Schulkosten der Schulzendorfer Kinder, die Schulen anderer Gemeinden besuchen. Der Grund der laufenden Aufklärung ist eine wesentlich höhere Forderung als der festgesetzte Betrag der letzten sechs Jahre. Die bisherige Forderung belief sich auf ca. 110.000 bis 130.000 €. Der Bescheid für 2017 weist einen Betrag des Schulkostenausgleichs in Höhe von 337.740 € auf, davon entfallen ca. 202.000 € auf die Festsetzung für 2017 und ca. 135.800 € auf eine Nachzahlung für 2016.

 

Schulentwicklungsplanung 2017 - 2022

Vor einer Woche ist die fortgeführte Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2017/2018-2021/2022 vom Landkreis zur Einvernehmenherstellung eingegangen. Diese Planung muss allerdings mit dem Landkreis noch diskutiert werden, da dessen Festlegungen nach Meinung der Verwaltung dem aktuellen Sachstand nicht entsprechen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Frau Meskat über den Stand des Interessenbekundungsverfahrens Freie Träger für die neue Kita in der Ernst-Thälmann-Straße berichtet. Die Gemeinde Schulzendorf hat vom 20.02.2017 bis 15.04.2017 ein Interessenbekundungsverfahren zur Betreibung einer neuen Kita in der Ernst-Thälmann-Straße durchgeführt. Daraufhin haben drei anerkannte Träger der freien Jugendhilfe ihr Interesse bekundet: die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH und die Gemeinnützige Interkultureller Start UG (haftungsbeschränkt). Gestern hat sich per E-Mail noch ein Interessent gemeldet und zwar der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. Die drei Interessenten haben alle die in dem Interessenbekundungsverfahren angeforderten Unterlagen der Gemeinde vorgelegt. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist seit 2001 als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII anerkannt. Der Verein betreibt zurzeit bundesweit 376 Kindertagesstätten mit ca. 25.000 Plätzen, darunter 18 in Berlin-Brandenburg mit ca. 1.900 Plätzen.

Die Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH wurde als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII seit 2003 anerkannt. Diese Gesellschaft bewirtschaftet in vier Bundesländern zum jetzigen Zeitpunkt 69 Kindertageseinrichtungen, darunter 24 im Brandenburg.

Die Gemeinnützige Interkultureller Start UG wurde im Jahr 2011 als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII anerkannt und betreibt zurzeit zwei Kitas in Berlin mit 74 und 47 Plätze.

Alle drei Träger haben die Bereitschaft bekundet die Kita Ritterschlag sofort nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in Betrieb zu nehmen. Grundsätzlich unterscheiden sich die vorgelegten Konzeptionen eher unwesentlich voneinander. Alle drei Interessenten haben auch ihre Absicht bekundet, die Elternbeiträge nach der Satzung der Gemeinde Schulzendorf zu erheben.

Der sich erst gestern gemeldete AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. betreibt in Brandenburg als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe 19 Kindertagesstätten mit über 2.500 Plätze, darunter 4 Integrationskitas.

Die vorläufige Auswertung der eingereichten Unterlagen lässt feststellen, dass es geeignete Interessenten für die Betreibung der neuen Kita gibt. Das Auswahlverfahren kann nur im Rahmen einer Ausschreibung stattfinden. Diese muss wiederum von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Mitglieder des Ausschusses haben über die Beauftragung eines Freien Trägers kontrovers diskutiert. Mit einer Beauftragung eines Freien Trägers verbinden Mitglieder des Ausschusses auch mögliche Angebotserweiterungen. Genannt wurden eine konfessionelle Betreibung der Kita, Bilingualismus und deutlich erweiterte Öffnungszeiten.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder wünscht die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die Ausschreibung der Freien Trägerschaft.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Bedarfsabfrage zur Planung einer neuen Grundschule in Zeuthen. Die Gemeindevertretung Zeuthen hat am 22.02.2017 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Grundschule in Zeuthen beauftragt. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie soll mit abgeklärt werden, in welchem Umfang die Gemeinden Eichwalde und Schulzendorf diese Schule mit nutzen würden. Demzufolge hat die Zeuthener Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu einem mittelfristigen Bedarf an Schulplätzen (Anzahl der Klassen, Zügigkeit) gebeten. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses hat sich dafür ausgesprochen, vorerst den Raumbedarf der Grundschule in eigener Verantwortung zu befriedigen und nicht auf Schulplätze in einer noch zu bauenden Schule in Zeuthen zu setzen.

Da eine Prognose über den Raumbedarf der Grundschule schwer zu erstellen ist, weil bisher nicht absehbar ist, wie die Bebauung im Ritterschlag/Ritterfleck und der Waldsiedlung voran gehen werden, hat der Bürgermeister vorgeschlagen, von einem Bedarf von vier bis sechs Klassenräumen auszugehen. Sollten zukünftig jährlich vier Klassen neu eingeschult werden und die Grundschule vierzügig werden, könnte der Raumbedarf für Klassen und Fachräumen mit diesem Vorschlag befriedigt werden. Die Ausschussmitglieder mochten sich für keine Zahl aussprechen.