Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 17.05.2017

Schulzendorf, den 18.05.2017

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Horterweiterung

Mit E-Mail vom 17.05.2017 hat das Büro Schagemann und Schulte mitgeteilt, dass der Übergabetermin der Horterweiterung am 30.11.2017 nicht gehalten werden kann. Die Verzögerung der Arbeiten „ erweiterter Rohbau“ ist voraussichtlich nicht mehr aufzuholen. Die Verantwortliche Firma wurde von der Gemeinde gemäß VOB B in Verzug gesetzt und aufgefordert, alles zu unternehmen, den Verzug aufzuholen. Ein neuer Bauablaufplan soll bis zum 21.05.2017 vorgelegt werden. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird um neun Wochen auf Ende Januar 2018 verschoben.

 

 

Schulkostenbeitrag

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die Gemeinde vorerst telefonisch informiert, dass die Erhebung des Schulkostenbeitrags für 2017 und 2016 fehlerhaft ist. Die Gemeinde muss zwar mit einer Erhöhung des Schulkostenbeitrags rechnen, sie wird aber nicht in der Höhe ausfallen, wie beschieden worden ist. Die Gemeinde soll auch von der Zahlungspflicht des höheren Differenzbetrags bis zum Herbst entbunden werden. Wenn der neue Schulkostenbeitrag mitgeteilt worden ist, wird der Kämmerer prüfen, ob ein Nachtragshaushalt notwendig sein wird.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Straße“. Die Planerin hat die Abwägung erläutert. Hinweise wurden zu den Parkplatzflächen angenommen, die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden beachtet. Eine einseitige Benachteiligung durch die Abstände der Baukörper zu den Nachbargrundstücken besteht nicht, die Abstände sind aus städtebaulichen Aspekten unterschiedlich. Das „Schutzgut Mensch“ wird durch die Baumaßnahmen nicht so weit eingeschränkt, als dass es nicht mehr existieren könne, die Schutzgüter Boden, Luft usw. werden auch nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Belastungen, die durch das Bauvorhaben entstehen seien „sozialadäquat“.

Fünf Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Anschließend wurde der Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan behandelt. Wenn der Abwägung der Einwände zugestimmt wird, ist die Zustimmung zum Satzungsbeschluss eine logische Folge.

Fünf Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 wurde die Beschlussvorlage für das Bauprogramm für Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße und Teil der Richard-Wagner-Straße behandelt. Zu diesem Bauvorhaben wurde bereits eine Anliegerversammlung durchgeführt. Die Anlieger der Fritz-Reuter-Straße haben sich für die Installation des „laufenden Lichts“ entschieden, bei dem das Licht nachts nur bei etwa 10% an ist und bei Bewegung mit dem Menschen oder dem Auto mitgeht und dann heller leuchtet. Die Anlieger der Richard-Wagner-Straße haben sich für ein ständig hell leuchtendes Licht ausgesprochen.

Nach der Anliegerversammlung haben sich Anlieger gemeldet und haben andere Orte für die Leuchtpunkte vorgeschlagen. Die Funktionalität dieser Vorschläge soll die Verwaltung prüfen.

Drei Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, fünf Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.4 handelte vom 1. Bauprogramm der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und Grundstückszufahrten der August-Bebel-Straße zwischen Brücke und Paarmannstraße. Dazu fand auch bereits eine Anliegerversammlung statt. Der Geschäftsbereichsleiter, Herr Sonntag, hat das Bauprogramm beschrieben. In der Sitzung wurde vorgeschlagen, auf den Bau des Gehweges zu verzichten. Dies wurde kontrovers diskutiert.

Fünf Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Das 2. Bauprogramm der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und Grundstückszufahrten der August-Bebel-Straße zwischen Brücke und Außenbereich/Sportplatz wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.5 behandelt. Die Kosten für diesen Teil der August-Bebel-Straße können nicht auf Anlieger umgelegt werden. Dieses Bauprogramm sieht auch die Befestigung des Parkplatzes vor dem Sportplatz vor. Bei der ersten Planung haben sich Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, die Pappel vor der Butze zu erhalten und den Gehweg um die Pappel herum zu planen. Nun wurde argumentiert, die Pappel doch fällen zu lassen und die erste Planung wieder zu berücksichtigen. Am Ende wurde über das Bauprogramm abgestimmt, das den Erhalt der Pappel vorsieht.

Sieben Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt handelte von der Aufnahme eines Kredits für die Horterweiterung und den Kitaneubau. Der Kämmerer, Herr Reech, hat die Kreditbedingungen vorgestellt, die im Finanzausschuss behandelt worden sind. Zu diesen Bedingungen wurden von Banken Angebote eingeholt. Den Zuschlag hat die KFW erhalten.

Alle Ausschussmitglieder haben der Beschlussvorlage zugestimmt.