Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2017

Schulzendorf, den 08.12.2017

Zum Beginn der Sitzung hat Herr Körner die Beschlussvorlage der Fraktion SPD/pur/GRÜNE „mehr Transparenz beim Abstimmungsverhalten“ zurückgezogen. Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Namensgebung Hort

Mit Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Abstimmung über den Namen für den Hort durch die Hortkinder am 22.11.2017 befürwortet.

Die Abstimmung wurde durchgeführt. Die Mehrheit hat sich für den Vorschlag „die Schulzis“ entschieden.

Eine Beschlussvorlage zur Namensgebung des Hortes wird in die Sitzung der Gemeindevertretung am 20.12.2017 eingebracht.

 

Rückerstattung Essenentgelt

Bis zum 04.12.2017 lagen 250 Anträge auf Erstattung des Essengeldes vor. Bisher wurden165 Anträge abschließend bearbeitet und die Kosten erstattet. Der bisher ausgezahlte Betrag liegt bei 87.281,39 Euro.

 

Instandsetzung Straßenbeleuchtung

Nach Information der beauftragten Wartungsfirma sind am 01.12.2017 die letzten Ersatzteile für die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung An der Aue, Gartenstraße und Richard-Wagner-Straße geliefert worden. Die Lampenköpfe wurden abgenommen und die Ersatzteile werden in der Werkstatt montiert. Die Reparatur soll in den nächsten 14 Tagen erfolgt sein.

 

Parkplätze Patronatskirche

Für die Errichtung von fünf Schrägparkplätzen vor der Patronatskirche erfolgt aktuell eine beschränkte Ausschreibung; die Submission ist für den 11.01.2018 vorgesehen.

 

Wohnungsverwaltung

Nach Angebotsabfrage und Wertung von fünf eingereichten Angeboten ist die „Corona Hausverwaltung & Immobilien OHG“ mit der Verwaltung von 10 Mieteinheiten und 18 Pachteinheiten (davon 5 unverpachtet) beauftragt worden. Haushaltsmittel hierzu waren bereits im Haushalt 2016 vorgesehen und stehen natürlich auch im Haushalt 2017 zur Verfügung. Kosten hierfür betragen ca. 310 € pro Monat (3.720 € p.a.) zzgl. extra zu beauftragender Leistungen für Bauregie bei Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen.

 

Masterplan BER

Die Gemeinde Schulzendorf hat die Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen beauftragt, die Interessen der Gemeinde Schulzendorf bezüglich des kürzlich vorgestellten Masterplans BER zu vertreten. Die Kanzlei stellt für die Gemeinde Schulzendorf und für die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Eichwalde beim Landesamt für Bauen und Verkehr den Antrag auf Feststellung, dass die Realisierung des Masterplans BER einer Planfeststellung bedarf, eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen ist und die raumordnerische und landesplanerische Verträglichkeit unter Einbeziehung der Prüfung von Standortalternativen zum Gegenstand der Prüfung zu machen ist.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 wurde über die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Baugebiet Ritterschlag/Ritterfleck und im Mühlenschlag diskutiert. Der Bebauungsplan Ritterschlag/Ritterfleck sieht einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Dies erscheint der Verwaltung als nicht zeitgemäß und hat deshalb diese Beschlussvorlage eingereicht. Mitglieder der Gemeindevertretung hielten eine Umwandlung der verkehrsberuhigten Zone im Mühlenschlag zur Tempo 30 Zone nicht für sinnvoll. Der Bürgermeister änderte daraufhin den Beschlusstext und strich den Punkt 2.

Es wurden auch Zweifel geäußert, ob eine Tempo 30 Zone im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck sinnvoll ist. Bisher sind dort Fahrbahnen, Gehwege, Mulden Straßenbäume und die Straßenbeleuchtung geplant. Wenn ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll, sollte die Planung anders erfolgen. Es würden keine Gehwege benötigt und Parkflächen müssten ausgewiesen werden.

Ein Mitglied des Hauptausschusses empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung, drei Mitglieder sind dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

Der Tagesordnungspunkt 5.2 handelte von dem Auftrag an die Bürgermeister der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf, eine Vereinbarung über eine gemeinsame zentrale Vergabestelle zu erarbeiten. Die Mitglieder des Regionalausschusses haben sich dafür ausgesprochen, es sollte ein gleichlautender Beschluss in den Gemeinden getroffen werden. In Eichwalde wurde dieser Beschluss bereits mit kleinen Änderungen gefasst. Der Bürgermeister hat den Beschlusstext mit den Änderungen aus Eichwalde vorgestellt. Mitglieder des Hauptausschusses wünschten Textänderungen. Der Bürgermeister wollte an dem Ziel, in den Gemeinden gleichlautende Beschlüsse zu fassen, festhalten und forderte die Abstimmung über die Beschlussvorlage. Es wurde über die Beschlussvorlage mit folgendem Text abgestimmt:

  1. Die Bürgermeister werden beauftragt, einen Entwurf einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer „gemeinsamen zentralen Vergabestelle der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf“ zu erstellen.

  2. Vorsorglich werden die Kosten in Höhe von gut 52.000 € in den Haushalt 2018 der Gemeinde Schulzendorf eingestellt.

  3. Die gemeinsame zentrale Vergabestelle wird bei der Gemeindeverwaltung Schulzendorf mit Mitarbeitern der Gemeinde Schulzendorf angegliedert.

  4. Die der Gemeinde Schulzendorf entstehenden Kosten (Personal- und Sachkosten) werden im Rahmen der zu erstellenden öffentlich – rechtlichen Vereinbarung anteilig von den Gemeinden Zeuthen und Eichwalde erstattet.

Zwei Mitglieder des Hauptausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die Zustimmung, drei Mitglieder sind dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

Anschließend stellt der Vorsitzende des Hauptausschusses einen eigenen Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

  1. „Die Bürgermeister werden beauftragt, den Entwurf einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer „gemeinsamen zentralen Vergabestelle der Gemeinde Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf“ zu erstellen.

  2. Vorsorglich werden die anteiligen Kosten in Höhe von 52.000 € in den Haushalt 2018 der Gemeinde Schulzendorf eingestellt.

  3. Die gemeinsame zentrale Vergabestelle wird bei der Gemeindeverwaltung Schulzendorf angegliedert.

Sechs Mitglieder des Hauptausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die Zustimmung, kein Mitglied ist dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Haushalt 2018 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 behandelt. Fragen zum Entwurf wurden beantwortet. Die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung und Kultur, Frau Meskat, wies darauf hin, dass in dem Haushalt aus wirtschaftlichen Gründen Aufwendungen für organisatorische Leitungsaufgaben gestrichen wurden. Die Geschäftsbereichsleiterin Verwaltung und öffentliche Ordnung, Frau Klausch, informierte, dass die befristeten Stellen im Stellenplan mit der Befristung auslaufen werden, weil Haushaltsmittel für eine Verlängerung nicht absehbar sind.

Ein Mitglied des Hauptausschusses empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung, drei Mitglieder sind dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.4 handelte von der Beseitigung der Folgeschäden nach der Verlegung der Abwasserleitungen in Kopfsteinpflasterstraßen. Ausschussmitglieder halten die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterstraßen nicht für Folgeschäden der Abwasserverlegung und meinten, dass erst einmal der gesamte Aufwand erhoben werden sollte, bevor man über Ausbesserungen nachdenkt. Solche Baumaßnahmen sollten von Spezialisten erledigt werden und es sollte geklärt werden, wie die Ausbesserung umgesetzt werden soll.

Der Einreicher hat die Beschlussvorlage mit der Begründung nicht zur Abstimmung gebracht, dass er mit dem Autor der Beschlussvorlage, Herrn Puhle, Rücksprache halten möchte, in wie fern diese noch zu präzisieren ist.