Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2018

Schulzendorf, den 13.09.2018

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Die Vier-Elemente-Säule

Das Kunstobjekt Vier-Elemente-Säule, am Selchower Flutgraben, Einmündung An der Aue/ Rosa-Luxemburg-Straße weist auf Grund von Feuchtigkeitsschäden durch die Holzeinbetonierung offensichtlich nicht mehr die nötige Standsicherheit auf. Die Verwaltung musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht tätig werden und hat ein Gutachterangebot eingeholt. Angesichts der Angebotskosten, die über 1.200 € liegen und die weiteren bei der Instandsetzung anfallenden Kosten, hat die Verwaltung nach der Verhältnismäßigkeit entschieden, dieses Objekt zu demontieren und der Entsorgung zu zuführen.

Der Hersteller der Säule, der Künstler Herr Peter Hecht, wurde darüber informiert.

 

Auflösung Musikklasse e. V.

Der Musikförderverein der Schulzendorfer Grundschule wurde aufgelöst und hat seine Vermögensgegenstände, welche überwiegend Musikinstrumente sind, kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Schulzendorf übertragen. Die Übernahme fand am 09.08.2018 in der Grundschule statt. Es wurden Vermögensgegenstände mit einem Wert der Anschaffungskosten i. H. v. ca. 29.490,00 € übergeben. Über die weitere Verwendung dieser Gegenstände wird mit der Schulleitung beraten.

 

 

Straßenbeleuchtung Fritz-Reuter-Straße

Die Baumaßnahme wurde Ende August 2018 abgeschlossen; die Programmierung der Leuchten erfolgt im September.

 

Baumaßnahme: Brückenbau / August-Bebel-Straße

Zurzeit wird der Überbau / Kappen hergestellt. Seit Anfang September erfolgen die Betonierarbeiten dazu. Nach der Abbindezeit folgen die Abdichtungsarbeiten und anschließend die Arbeiten für die Fahrbahn. Ende Oktober 2018 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

Im September beginnt in diesem Bereich der Straßenbau.

 

Errichtung Parkplätze vor der Patronatskirche

Es wurden 5 Schrägparkplätze und 6 Fahrradständer unmittelbar vor dem Eingang der Patronatskirche geschaffen.

 

Allgemeine Straßeninstandsetzung

Der Einmündungsbereich Illgenstraße / Rosa-Luxemburg-Straße soll noch in diesem Jahr instandgesetzt werden. Außerdem werden in der Karl-Liebknecht-Straße, im vorderen Teil der August-Bebel-Straße und in einigen Teilbereichen in der Paarmannstraße die Bankette und die Mulden zur Verbesserung der Straßenentwässerung nachprofiliert.

 

Gutachten Domus

Der letzte Teil des Gutachtens "Kommunale Wohnungsgesellschaft contra kommunale Vermögensverwaltung" des Auftragnehmers DOMUS wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 14.08.2018 zur Verfügung gestellt.

 

Ritterschlag

Die Erschließungsarbeiten in den beiden Teilbereichen A und C, für die es jeweils einen Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und den Erschließungsträgern gibt, haben begonnen. Diese werden durch die Gemeindeverwaltung zur Sicherung der Ansprüche aus den Erschließungsverträgen begleitet, was einen erheblichen Teil der personellen Kapazitäten bindet. Bereits im September soll mit Hochbauarbeiten im Teil A begonnen werden.

 

Dachsanierung Kita Löwenzahn

Im Mai 2018 wurde informiert, dass aufgrund des vorliegenden Gutachtens zur Vorbereitung der Dachsanierung des gesamten gelben Bereiches sieben Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Nach Prüfung und Wertung der zwei eingereichten Angebote wurde ein Planungsbüro beauftragt.

Dieses Planungsbüro hat nach Sichtung der Situation Vorort und unter Berücksichtigung des Sanierungsvorschlages aus dem Gutachten eine Variante entwickelt und vorgeschlagen, die eine vollständige Sanierung des Daches unter laufendem Kitabetrieb möglich macht. Es werden daher aktuell die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis für die Innensanierung des Bauteils A vorbereitet, damit möglichst zeitnah diese Arbeiten ausgeführt werden können und die Nutzungsfähigkeit wieder hergestellt wird. Sind diese Planungen erbracht wird die Dachsanierung planerisch vorbereitet und ausgeschrieben. Unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird eine Ausschreibung zur Dachsanierung nicht nur für einen (gelben) Teil der Kita geplant, sondern für sämtliche vier Teile. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ist aber die vollständige Umsetzung in diesem Jahr nicht mehr als realistisch einzuschätzen. Im weiteren Verfahren sind dann nur noch die restlichen Dachflächen über den Gängen und dem zentralen Lichthof zu begutachten und ggf. zu sanieren.

Der geplante Zeitrahmen sieht nach den notwendigen Ausschreibungen eine Bindefrist bis ca. Mitte November vor, so dass dann aufgrund der Auftragsvergabe weitere Angaben zum Durchführungszeitraum gemacht werden können. Vorrangig wird daran gearbeitet, zunächst den zurzeit gesperrten Raum zu sanieren und danach unter Berücksichtigung der Witterung die Dächer (von außen) zu sanieren.

 

Schulerweiterung

Aufgrund der Berichtsvorlagen der Gemeindeverwaltung, die den Gemeindevertretern im Mai zur Verfügung gestellt wurden, arbeitet die Verwaltung weiter an der Vorbereitung einer notwendigen Ausschreibung zur Planersuche. Hierzu ist ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem verfahrensbegleitenden Büro „sta²“ für September vorgesehen. Hauptthema wird die Durchführung eines sicheren Vergabeverfahrens ohne Vergabestelle sein.

 

Verbandsversammlung MAWV

Die Beschlussanträge der Gemeinde Schulzendorf wurden in der Verbandsversammlung am 30.08.2018 behandelt und ihnen wurde mehrheitlich zugestimmt. Der MAWV wird sich nun mit der Beantwortung der Fragen, der Gebührenkalkulation, Erläuterungen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Mitgliedskommunen und den Verband in den jeweiligen Optionen und der Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten des Verbandes befassen. Ergebnisse werden im Oktober erwartet.

 

Information der Gemeindevertretung nach § 70 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf

Entscheidung über die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

Maßnahme 5.4.1.01.01/2052.785200 „Erweiterung Fahrbahn W.-Rathenau-Str. am Friedhofsgelände“

Hiermit bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass der Kämmerer folgende Entscheidung getroffen hat:

Die Maßnahme 5.4.1.01.01/2052.785200 „Erweiterung Fahrbahn W.-Rathenau-Str. am Friedhofsgelände“ erhält zur Leistung von Auszahlungen außerplanmäßig 19.500 € aus der Deckung 5.4.1.01.02/2041.785200 „Erneuerung Straßenbeleuchtung lt. BS/GV/08/15“.

Die vorgesehene Ausgabe ist unabweisbar. Der Unterbau des Gehweges der Walther-Rathenau-Straße im Bereich des B-Planes muss bis an die Grundstücksgrenze des Friedhofes verstärkt werden, da hier die Zuwegung zum Lagerplatz des Friedhofes erhalten bleiben muss. Dieser Lagerplatz ist baurechtlich genehmigt und u.a. für die Bewirtschaftung des Friedhofes unerlässlich. In der Entwicklungs- und Bewirtschaftungskonzeption des Friedhofes ist in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum ein zweiter Zugang mit Parkplatz zum Friedhof mit angeschlossenem Wirtschaftshof angedacht. Die vorgesehene Ausgabe ist auch zeitlich unabweisbar, da die bauausführende Firma des Investors im Bauteil A des B-Planes „Ritterschlag/Ritterfleck“ zurzeit die Errichtung des Gehweges vorbereitet und in Kürze zur Umsetzung bringen muss. Aus Sicht der Gemeinde ist eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Mehrkosten für die Verstärkung des Unterbaus notwendig. Diese Zusage kann jedoch erst erfolgen, wenn Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Eine spätere Einbringung des Unterbaus hat die Wiederaufnahme des Gehweges, die Veränderung der Übergabeschächte und damit eine erhebliche Kostenmehrung zum Schaden der Gemeinde zur Folge. Die Deckung erfolgt aus der Nicht-Inanspruchnahme übertragener Ermächtigungen. Die der Ermächtigung zu Grunde liegende Maßnahme soll nach rechtlicher Prüfung sowie nach dem Willen der Gemeindevertretung zurzeit nicht zur Umsetzung kommen („Erneuerung Straßenbeleuchtung lt. BS/GV/08/15“). Über die Leistung dieser Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, weil der Betrag unterhalb der Wertgrenze von 20.000 € liegt, die die Gemeindevertretung in der Haushaltssatzung festgelegt hat.

 

 

Anschließend wurde das Friedhofskonzept mit der Fortsetzung der Um- und Neugestaltung des Friedhofes vorgestellt. Dazu wurden Fragen gestellt und Anregungen gegeben. Das Konzept wird auch in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt und in den Ausschusssitzungen weiter entwickelt.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Jahresabschluss 2013. Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss erläutert.

Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus besteht aus

1.der Ergebnisrechnung,

2.der Finanzrechnung,

3.den Teilrechnungen,

4.der Bilanz und

5.dem Rechenschaftsbericht.

 

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

1.der Anhang,

2.die Anlagenübersicht,

3.die Forderungsübersicht,

4.die Verbindlichkeitenübersicht und

5.der Beteiligungsbericht.

 

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt für die Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und die Stadt Wildau hat den Jahresabschluss geprüft. Das RPA hat den Prüfbericht mit dem Bürgermeister und allen Geschäftsbereichsleitern hinsichtlich der Hinweise und zukünftigen Aufgaben ausgewertet.

Im Ergebnis schlägt das Rechnungsprüfungsamt den Gemeindevertretern vor, über den geprüften Jahresabschluss 2013 zu beschließen und dem Hauptverwaltungsbeamten in einem gesonderten Beschluss Entlastung für das Haushaltsjahr zu erteilen. Der Hauptverwaltungsbeamte hat den geprüften Jahresabschluss festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Haushaltslage wird positiv eingeschätzt.

Zur Ergebnisrechnung:

Wesentliches Merkmal ist, dass die Gesamtergebnisrechnung nicht wie geplant mit einem Fehlbetrag von 156.101 € sondern mit einem Überschuss von 1.366.074,85 € abschließt. (Gewerbesteuer, Zuweisungen Einkommensteuer, geringere Aufwendungen Grundstücke und bauliche Anlagen, Personal)

Zur Finanzrechnung:

Wesentliches Merkmal ist, dass die Gesamtfinanzrechnung nicht wie geplant mit einem Abfluss der Zahlungsmittel in Höhe von 367.539 € abschließt, sondern mit einem Zufluss von 1.215.121,13 €. Der Bestand Zahlungsmitteln zum Jahresende 2013 ist deshalb auf 6.043.870,41 angestiegen.

Zu den Teilrechnungen:

Im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 wurde die Darstellung angepasst, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Neu angefügt ist auch die Übersicht Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Es fasst die getätigten Investitionen der einzelnen Teilhaushalte in einer Darstellung zusammen.

Zur Bilanz:

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen auf der Aktiva-Seite gegenüber dem Eigen- und Fremdkapital auf der Passiva-Seite zum Abschlussstichtag 31.12. Aus kaufmännischer Sicht stellt eine Bilanz eine summarische Gegenüberstellung von der Verwendung der Mittel (Aktiva) und Herkunft der Mittel (Passiva) dar.

Die Bilanz ist im Umlaufvermögen (Aktiva) mit der Finanzrechnung (Bestand der liquiden Mittel) verknüpft sowie mit der Ergebnisrechnung im Eigenkapital mit dem Jahresergebnis.

Die Aktiva-Seite ist geprägt durch einen Zuwachs des Anlagevermögens und der Zunahme der liquiden Mittel.

Die Passiva-Seite ist geprägt durch die Zunahme des Eigenkapitals in der Position Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (1.410.158.19 €) sowie in der Position Sonderposten (durch den Straßenbau).

Zum Rechenschaftsbericht:

Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde dargestellt. Dabei werden die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und die erheblichen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen erläutert und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorgenommen. Er enthält auch Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, wie z.B. der demografische Wandel und die Auswirkungen auf die Infrastruktur und die Abhängigkeit von den Zuweisungen.

Zum Anhang:

Im Anhang sind die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz erläutert:

- die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die angesetzten Nutzungsdauern,

- die etwaigen Abweichungen angewandter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,

- Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung und den Posten der Bilanz

- etwaige Fälle aus welchen Gründen die lineare Abschreibungsmethode nicht angewendet wird,

- etwaige Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,

- Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten,

- Vermögensgegenstände mit zum Bilanzstichtag noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen (inklusive Buchwert und Risikoabschätzung),

- Sachverhalte, aus denen sich künftig finanzielle Verpflichtungen ergeben können (sowie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, soweit diese nicht bereits in der Verbindlichkeitenübersicht angegeben sind,

- der Gesamtbetrag der nicht in der Bilanz ausgewiesenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen,

- eine Übersicht der übertragenen Haushaltsermächtigungen,

- eine Übersicht über die von der Gemeinde bewirtschafteten Treuhandmittel und über das Stiftungsvermögen.

Zur Anlagenübersicht:

In der Anlagenübersicht werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag des vorhergehenden Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, die Zuschreibungen und Abschreibungen des Haushaltsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen und die Buchwerte am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres dargestellt.

Zur Forderungsübersicht:

In der Forderungsübersicht sind die Forderungen der Gemeinde nachgewiesen. Angegeben wird der Gesamtbetrag zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres und die Restlaufzeiten, unterteilt in Laufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren.

Zur Verbindlichkeitenübersicht

In der Verbindlichkeitenübersicht werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde nachgewiesen. Angegeben ist der Gesamtbetrag zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres und die Restlaufzeiten, unterteilt in Laufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren.

 

Zum Beteiligungsbericht:

Der Beteiligungsbericht informiert über bestimmte Unternehmen an der die Gemeinde beteiligt ist. Es geht darin um 3 Unternehmen: die Gesellschaft kommunaler EDIS Aktionäre, den MAWV und um die BADC.

Der Bericht enthält die vorgeschriebenen Angaben zu

- Rahmendaten des Unternehmens,

- Analysedaten in Form eines mit Kennzahlen versehenen verkürzten Lageberichts, der eine auf das Berichtsjahr bezogene Aussage ermöglicht

- der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens unter Beachtung der Unternehmensplanung der auf den Berichtszeitraum folgenden Wirtschaftsjahre (Wirtschaftspläne);

- Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen der Unternehmen untereinander und mit der Gemeinde.

Bemerkenswert ist zur BADC 2013, dass sie im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung des Jahresergebnisses erzielte. Zur Gesellschaft kommunaler EDIS Aktionäre ist zu sagen, dass diese ihren Namen änderte, weil auch E.On Edis AG sich abspaltete, um den Entflechtungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes zu entsprechen.

 

Nach kurzen Statements wurde abgestimmt.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 wurde die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013 behandelt.

Zwei Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen und fünf Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends wurde nichtöffentlich behandelt.