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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 20.11.2024

Schulzendorf, den 27.11.2024

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister die Änderung der Tagesordnung beantragt. Der Tagesordnungspunkt 5.1 „öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beauftragung der Gesamtleitung des museumspädagogischen Dienstes“ soll gestrichen werden. Dadurch, dass der Haushalt 2025/2026 nicht beschlossen wurde, werden für die finanzielle Beteiligung, die in der Vereinbarung geregelt werden sollte, keine Mittel zur Verfügung stehen. Somit muss auch nicht über eine Vereinbarung verhandelt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen.

 

Anschließend hat der Kämmerer über den Stand der Gemeindefinanzen informiert.

Der Zahlungsmittelbestand lag am 18.11.2024 bei 18.438.833,42 €.

Am 18.11.2024 lag der Stand der Erträge bei 22.158.261,24 €, die Aufwendungen bei 15.336.022,06 € und das ordentliche Ergebnis bei 6.965.675,73 €.

Im Finanzergebnis lagen am 18.11.2024 Einzahlungen in Höhe von 20.200.659,97 € und Auszahlungen in Höhe von 14.945.750,37 € vor. Das ergibt ein Saldo von 5.254.909,60 €.

Es wurden aus dem Vorjahr Ermächtigungen in Höhe von 4.038.824,58 € übertragen, davon wurden bis zum 20.11.2024 909.762,02 € ausgezahlt.

In 2024 sind Investitionen in Höhe von 1.706.456,00 € geplant. Bisher sind 793.870,25 € ausgezahlt.

 

Der Geschäftsablauf im Geschäftsbereich 3 ist noch immer nicht störungsfrei, noch immer sind nicht alle Stellen besetzt.

 

Die Zahl der offenen Posten hat sich seit Mai 2024 um etwa 1.500 verringert. Zurzeit liegt die Zahl bei um 4.000.

 

Die Hinweise zum Jahresabschluss 2020 sind noch nicht alle abgearbeitet bzw. umgesetzt. Die regelmäßige Information über den jeweiligen Stand erfolgt zukünftig in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft.

 

Information zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 

Am 18.10.2024 hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt, im Bundesrat soll es am 22.11.2024 behandelt werden. Das Jahressteuergesetz 2024 ändert u.a. auch das Umsatzsteuergesetz. Hierzu ist für die Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2024 wieder eine Beschlussvorlage auf der Tagesordnung zu den Optionen der Anwendbarkeit des Umsatzsteuergesetzes für Kommunen. Die Empfehlung der Verwaltung ist, nicht auf die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes umzustellen, weil dies nach bisherigen Erkenntnissen keine nennenswerten finanziellen Vorteile bringt, sich aber gleichzeitig durch die Anwendung automatisch das steuerliche Risiko sich erhöhen würde.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.1 sollte über den Beschlussantrag der Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf „Prüfung möglicher Beleuchtung in der August-Bebel-Straße und Wiesenweg“ verhandelt werden. Von der Fraktion konnte niemand an der Ausschusssitzung teilnehmen. In der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses wurde der Beschlussantrag zurückgezogen. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft wurde der Antrag nicht weiter behandelt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde der Jahresabschluss 2021 behandelt. Der Kämmerer hat den Jahresabschluss erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Vom Rechnungsprüfungsamt wurden mehrere kritische Hinweise bezüglich des Prüfungsverlaufes gegeben. Die Verwaltung konnte die Nachfragen nicht immer zeitgerecht beantworten und der Prüfzeitraum musste immer wieder verlängert werden. Nach der Beurteilung der Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes entspricht der Jahresabschluss 2021 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt den Beschluss des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters. Dazu wurden Fragen beantwortet.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses empfahlen der Gemeindevertretung die Zustimmung zum Jahresabschluss 2021, niemand war dagegen. Ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021 ist die Folge, wenn dem Jahresabschluss zugestimmt wird. Auch darüber wurde abgestimmt.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses empfahlen der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters, niemand war dagegen. Zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von der Hebesatzsatzung für Realsteuern. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Steuerhebesätze nicht in der Haushaltssatzung festzulegen, sondern eine eigene Satzung für die Hebesätze zu beschließen. Im Zuge der Grundsteuerreform soll das Steueraufkommen nach der Reform nicht höher als vor der Reform sein. Das Steueraufkommen mit den Bisherigen Hebesätzen ist bekannt. Es wurde das Steueraufkommen nach den neuen Steuermessbescheiden, die bereits eingepflegt wurden, mit den bisherigen Hebesätzen berechnet. Dem fiktiven neuen Steueraufkommen wurden anschließend geringere Hebesätze zugeordnet, um danach wieder auf das ursprüngliche und bisherige Steueraufkommen zu kommen. Dabei stellte sich zunächst ein Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 42,24 % und für die Grundsteuer B in Höhe von 154,82 % dar. Da noch nicht alle Steuermessbescheide berücksichtigt werden konnten, können sich diese Werte noch verändern. Bis zur Entscheidung über die Hebesätze in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2024 wird die Rechnung noch aktualisiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.