Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gewerbemeldung

Sie können für Ihre Gewerbemeldung (An-, Um- und Abmeldung) folgende Formulare verwenden:

 

Gerwerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung ohne Ihre Unterschrift nicht rechtsverbindlich ist. Bei juristischen Personen wird die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter benötigt.

Drucken Sie daher die PDF-Datei aus und übermitteln diese (postalisch oder persönlich) unterschrieben an:

 

Gemeinde Schulzendorf

FB 5.3 Öffentliche Ordnung – Gewerbe

Richard-Israel-Str. 1

15732 Schulzendorf

Tel. 033762/431-24

 

Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen mit ein:

 

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

  • Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU)

  • Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bei im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden / Vereinen

  • Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Bewacherlaubnis, Handwerkskarte u.ä.) bei erlaubnispflichtigen Gewerben

 

Dies ist keine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der o.g. Telefonnummer bzw. persönlich im Rathaus.

 

Wenn Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige sowie alle erforderlichen Unterlagen in der Gemeinde Schulzendorf eingegangen ist, erhalten Sie nach Prüfung eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige sowie einen Kostenbescheid.

Beachten Sie bitte, dass Ihre Gewerbemeldung erst mit Unterschrift und Siegel der Gemeinde Schulzendorf rechtswirksam ist.

 

Sollte der Gemeinde Schulzendorf nach Übermittlung der elektronischen Anzeige nicht innerhalb von 2 Wochen das von Ihnen unterschriebene Formular zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbemeldung gelöscht. Eine Gewerbeanzeige ist demnach nicht erfolgt.