Allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Schulzendorf hat die EWE Netz GmbH beauftragt, für die Gmeinde eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Seit dem 1. Januar 2024 ist bundesweit das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft. Es verpflichtet Kommunen dazu, flächendeckende Wärmepläne zu erstellen. Kommunen in Brandenburg mit weniger als 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellen. Zentrales Ziel ist die Entwicklung eines Dekarbonisierungsfahrplans, der Wege aufzeigt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung – durch Wärmenetze oder individuelle Lösungen wie Wärmepumpen – erreicht werden kann.
Der erste Entwurf der Wärmeplanung wurde am 17.12.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf wird noch öffentlich ausgelegt und Träger öffentlicher Belange und Einwohner können den Entwurf einsehen und Hinweise dazu abgeben. Die Hinweise werden abgewogen und bei Bedarf in die Wärmeplanung eingearbeitet. Anschließend wird sich die Gemeindevertretung damit befassen und eine Wärmeplanung beschließen.





