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Allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Schulzendorf hat die EWE Netz GmbH beauftragt, für die Gmeinde eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Seit dem 1. Januar 2024 ist bundesweit das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft. Es verpflichtet Kommunen dazu, flächendeckende Wärmepläne zu erstellen. Kommunen in Brandenburg mit weniger als 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellen. Zentrales Ziel ist die Entwicklung eines Dekarbonisierungsfahrplans, der Wege aufzeigt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung – durch Wärmenetze oder individuelle Lösungen wie Wärmepumpen – erreicht werden kann.

 

Der erste Entwurf der Wärmeplanung wurde am 17.12.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mittlerweile wurde er öffentlich ausgelegt. Träger öffentlicher Belange und Einwohner konnten den Entwurf vom 13.04.2026 bis zum 12.05.2026 einsehen und Hinweise dazu abgeben. Die Hinweise wurden fachlich abgewogen und bei Bedarf in die Wärmeplanung eingearbeitet. Damit ist die Wärmeplanung nun fertiggestellt. Ein Beschluss der Gemeindevertretung steht noch aus.

 
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