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Sitzung des Hauptausschusses am 27.11.2024

Schulzendorf, den 04.12.2024

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5.1 „öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beauftragung der Gesamtleitung des museumspädagogischen Dienstes“ soll gestrichen werden. Dadurch, dass der Haushalt 2025/2026 nicht beschlossen wurde, werden für die finanzielle Beteiligung, die in der Vereinbarung geregelt werden sollte, keine Mittel zur Verfügung stehen. Somit muss auch nicht über eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten verhandelt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen.

 

Anschließend hat der Bürgermeister berichtet.

Fortgang B-Plan Schulcampus

Aktuell wird noch auf Zuarbeit von der Gemeinde Schönefeld gewartet, dann erfolgt zeitnah die frühzeitige Beteiligung im B-Planverfahren. Dies wird über die Internetseite DiPlanung erfolgen und im Amtsblatt entsprechend veröffentlicht.

 

Gehweg Walther-Rathenau-Straße

Es wurde ein Leistungsverzeichnis für den Planer zur Herstellung des Gehweges Walther Rathenau Straße zwischen Freiligrathstraße und Richard-Wagner-Straße erstellt. Eine Bewertungsmatrix muss noch erstellt werden, dann wird dies noch Ende des Monats November an die Vergabestelle übergeben. Dies ist ein Teil des Konzepts für sichere Schul-, Geh- und Radwege für die Gemeinde Schulzendorf.

 

Beleuchtung August-Bebel-Straße

Am 17.12.2024 wird die Einwohnerversammlung zum Thema Beleuchtung in der August-Bebel-Straße stattfinden. Die Anwohner der August-Bebel-Straße von der Paarmannstraße bis zur Karl-Marx-Straße werden dazu eingeladen.

 

Jugendbeirat

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2024 wird die Verwaltung einen Beschlussantrag zur Bildung eines Jugendbeirates und Benennung von Mitgliedern vorlegen. Die Fraktionen Bürgerbündnis, SPD und ein sachkundiger Einwohner haben mögliche Mitglieder aktivieren können, die sich für das Ehrenamt bereiterklärt haben.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.1 wurde der Jahresabschluss 2021 behandelt. Der Kämmerer hat den Jahresabschluss aufgestellt und der Bürgermeister festgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft. Das Jahr 2021 wurde mit einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 2,3 Mio € abgeschlossen. Das Anlagevermögen hat sich um 2,5 Mio € erhöht. Der Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2021 liegt bei 16,1 Mio €. Es ergaben sich in 2021 mehr Einnahmen und weniger Ausgaben als geplant. Mehrere geplante Maßnahmen konnten nicht umgesetzt werden.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt den Beschluss des Jahresabschlusses. Herr Keller von der Fraktion Bürgerbündnis kündigt an, dass er dem Jahresabschluss nicht zustimmen wird, denn in dem Haushaltsjahr wurden Gebührensatzungen nicht aktualisiert, die aktualisiert werden müssten und er vermutet, dass dadurch der Gemeinde Einnahmen entgangen seien.

Drei Mitglieder des Ausschusses haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.2 handelte von der Entlastung des Bürgermeisters.

Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister zu entlasten, wenn der Jahresabschluss beschlossen wird. Auch hier hat Herr Keller seine Ablehnung vorgetragen. Wenn die Gemeindevertretung nach dem Beschluss des Jahresabschlusses die Entlastung verweigert, hat sie das zu begründen. Eine Verweigerung der Entlastung ist möglich, wenn der Bürgermeister nicht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen gewirtschaftet hat. Dies hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Vier Mitglieder des Ausschusses haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von der Hebesatzsatzung für Realsteuern. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Steuerhebesätze nicht in der Haushaltssatzung festzulegen, sondern eine eigene Satzung für die Hebesätze zu beschließen. Im Zuge der Grundsteuerreform soll das Steueraufkommen nach der Reform nicht höher als vor der Reform sein. Das Steueraufkommen mit den Bisherigen Hebesätzen ist bekannt. Es wurde das Steueraufkommen nach den neuen Steuermessbescheiden, die bereits eingepflegt wurden, mit den bisherigen Hebesätzen berechnet. Dem fiktiven neuen Steueraufkommen wurden anschließend geringere Hebesätze zugeordnet, um danach wieder auf das ursprüngliche und bisherige Steueraufkommen zu kommen. Dabei stellte sich zunächst ein Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 42,24 % (bisher 250 %) und für die Grundsteuer B in Höhe von 154,82 % (bisher 340 %) dar. Da noch nicht alle Steuermessbescheide berücksichtigt werden konnten, können sich diese Werte noch verändern. Bis zur Entscheidung über die Hebesätze in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2024 wird die Rechnung noch aktualisiert.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.