Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 18.02.2025
Zum Beginn der Sitzung hat Frau Kruse über das Baugeschehen informiert.
Tempo 30 Zone
Die Tempo 30 Zone in der Freiligrathstaße wurde durch das Straßenverkehrsamt genehmigt, an der Umsetzung wird gearbeitet. Über die Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Vorfahrtsregeln wurde bereits auf Internetseite der Gemeinde und in der Presse informiert, eine weitere Information der Einwohner erfolgt im Amtsblatt, welches noch im März erscheint. Die Beschilderung wird voraussichtlich ab dem 12.03.2025 angepasst.
Spielplatz zum Mühlenschlag
Die Fläche für den neuen Spielplatz Mühlenschlag wurde besichtigt, ein möglicher Grundstückstausch wurde mit dem Eigentümer besprochen. Die Umsetzung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Erst wenn der Tausch vollzogen wurde, wird mit der Umsetzung begonnen.
B-Plan gemeinsame Grundschule
Der B-Plan für den Schulcampus an der Miersdorfer Straße war in der frühzeitigen Beteiligung, die Stellungnahmen werden nun abgewogen. Für weitere notwendige Gutachten werden die Leistungsverzeichnisse erstellt. Es wird Rücksprachen mit den Beteiligten geben, um offene Fragen zu klären.
Kita Brückenstraße
Für die geplante Kita Brückenstraße erfolgt am 09.04.2025 eine Präsentation durch die Bieter für die Planungsleistungen. Im Anschluss erfolgt die Auswahl der Bieter und der Zuschlag. Am 13.02.2025 wurden die Fraktionen über den Termin informiert. Es ist vorgesehen, das Auswahlgremium für die Ausschreibung neben den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung mit je einem Mitglied der Fraktionen der Gemeindevertretung zu besetzen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde über die Ergebnisse aus den Fragen des Beschlusses BS/GV/36/24 berichtet. Mit diesem Beschluss hat die Gemeindevertretung mehrere Fragen zum Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde Schönefeld und der Gemeinde Schulzendorf über die gemeinsame Grundschule an der Miersdorfer Straße gestellt und wollte wissen, ob und wie das Vertragsverhältnis aufgelöst werden kann. Zur Beantwortung der Fragen wurde ein Anwaltsbüro beauftragt. Das Ergebnis kann man im Bürgerinformationssystem in den Unterlagen zu dieser Sitzung einsehen. Am Ende hat das Anwaltsbüro bestätigt, dass es sich hierbei um einen ordentlichen Vertrag handelt, mit dem die Gemeinde Schulzendorf nicht benachteiligt wird.
Unter dem Tagesordnungspunkt 4 wurde über die möglichen Nutzungen gemeindlicher Einrichtungen und Flächen für Klassenräume in Schulzendorf informiert. Auch diese Darstellung ist im Bürgerinformationssystem einsehbar. Es wurde festgestellt, dass es keine weiteren geeigneten Flächen für einen Schulbau in Schulzendorf gibt, über die man in kurzer Zeit verfügen könnte und die das Raumproblem der Grundschule lösen könnten.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.





