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Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2025

Schulzendorf, den 17.03.2025

Zum Beginn der Sitzung hat die Fraktion CDU/FDP den Tagesordnungspunkt 8.8, „finanzielle Unterstützung des KJV e. V. Wildau für das Jahr 2025“ zurückgezogen, die Angelegenheit scheint nach den Informationen des Bürgermeisters zu klären zu sein.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Ausschreibung über die Nutzung der Butze

In dem Verfahren der Ausschreibung über die Nutzung, den Betrieb und Bewirtschaftung der Immobilie „Butze“ in der August-Bebel-Straße 73, 15732 Schulzendorf als Kultur- und Begegnungsstätte wurde ein Ergebnis erzielt. In dem Verfahren wurde nur ein Angebot unterbreitet. Am 14.12.2024 lagen die Ergebnisse der Bewertungen für dieses Angebot vor. Der Zuschlag ging an den Kultur Klub Schulzendorf e. V., die Nutzungsvereinbarung wurde unterschrieben. Die Nutzungsvereinbarung tritt am 02.10.2025 in Kraft.

 

Tempo 30 Zone

Die Tempo 30 Zone in der Freiligrathstaße wurde durch das Straßenverkehrsamt genehmigt, an der Umsetzung wird gearbeitet. Über die Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Vorfahrtsregeln wurde bereits auf der Internetseite der Gemeinde und in der Presse informiert, eine weitere Information der Einwohner erfolgt im Amtsblatt, welches noch im März erscheint. Die Beschilderung wird voraussichtlich ab dem 12.03.2025 angepasst.

 

Spielplatz zum Mühlenschlag

Die Fläche für den neuen Spielplatz Mühlenschlag wurde besichtigt, ein möglicher Grundstückstausch wurde mit dem Eigentümer besprochen. Die Umsetzung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Erst wenn der Tausch vollzogen wurde, wird mit der Umsetzung begonnen.

 

B-Plan gemeinsame Grundschule

Der B-Plan für den Schulcampus an der Miersdorfer Straße war in der frühzeitigen Beteiligung, die Stellungnahmen werden nun abgewogen. Für weitere notwendige Gutachten werden die Leistungsverzeichnisse erstellt. Es wird Rücksprachen mit den Beteiligten geben, um offene Fragen zu klären.

 

Kita Brückenstraße

Für die geplante Kita Brückenstraße erfolgt am 09.04.2025 eine Präsentation durch die Bieter für die Planungsleistungen. Im Anschluss erfolgen die Auswahl der Bieter und der Zuschlag. Am 13.02.2025 wurden die Fraktionen über den Termin informiert. Sie wurden gebeten, Mitglieder für das Auswahlgremium zu benennen.

 

Undichte Stellen am Dach der Grundschule

Am Dach der Grundschule (Bestandsbau) wurden undichte Stellen festgestellt, Regenwasser trat in das Gebäude ein. Bei der Suche nach der Ursache wurde festgestellt, dass Holzträger bereits seit längerer Zeit der eingetretenen Nässe ausgesetzt waren und dadurch Schaden nahmen. Die Holzträger müssen ausgetauscht werden. Mit Sachverständigen wird eine Leistungsbeschreibung für die Dachsanierung erstellt. Es ist voraussichtlich erforderlich, das gesamte Dach zu erneuern. Die undichten Stellen wurden abgedichtet. Die Holzträger wurden abgestützt.

 

Errichtung einer gemeinsamen Grundschule mit Schönefeld

Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt in Schulzendorf eine dreizügige Grundschule zu errichten und einen Zug für Kinder aus Schulzendorf zu reservieren. Der Schulbetrieb soll bereits zum Schuljahr 2025/2026 beginnen. Das Gebäude für den dreizügigen Schulbetrieb soll in 2028 bezugsfertig sein. Bis dahin soll mit jeweils einer Klasse aus Schönefeld und einer Klasse aus Schulzendorf in einem Provisorium der Unterricht gewährleistet sein. Im Schuljahr 2025/2026 werden die beiden Klassen in den Räumen der Sporthalle Schulzendorf unterrichtet, ab dem Schuljahr 2026/2027 soll der Schulunterricht an der Miersdorfer Straße im B-Plangebiet in einem Gebäude in Modulbauweise durchgeführt werden. Die Gemeinde Schönefeld hat der Gemeinde Schulzendorf ausdrücklich versichert, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler als Schulträger bewusst ist und für einen ordentlichen Schulbetrieb sorgen wird.

 

Umwelttag

Der diesjährige Umwelttag findet am 12.04.2025 statt. Die freiwilligen Helfer treffen sich um 10 Uhr vor der Sporthalle Schulzendorf und werden bis 12 Uhr an verschiedenen Stellen den Müll im Ort aufsammeln. Anschließend werden die Helfer vor dem Feuerwehrgerätehaus bei Grillwurst und Getränken noch etwas beisammensitzen. Engagierte Menschen sind zum Umwelttag herzlich eingeladen.

 

Förderung der Jugendsozialarbeit

Die Gemeinde Schulzendorf hat heute eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Möglichkeit der Vertragsunterzeichnung über die Beteiligung der Gemeinde Schulzendorf an Kosten der Jugendsozialarbeit in 2025 erhalten. Darin führt sie aus, dass die von der Gemeinde vorgetragene Sichtweise nachvollziehbar ist und bestätigt werden kann. Eine Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen nach § 71 Abs. 1 BbgKVerf kann erkannt werden. Damit konnten die letzten Bedenken in der Gemeinde ausgeräumt werden und der Kämmerer wird seine Zustimmung erteilen.

 

 

Der Kämmerer hat unter dem Tagesordnungspunkt 5 über die unvermutete Prüfung der Gemeindekasse in 2024 berichtet. Der Prüfbericht und die Stellungnahme der Gemeinde lagen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. Fragen wurden beantwortet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat der Bürgermeister zu den Fragen aus dem Beschluss BS/GV/36/24 Stellung bezogen.

1.         Wann und mit wem hat die Gemeinde Schulzendorf im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Errichtung einer interkommunalen Grundschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Schulzendorf welche Verträge geschlossen?

31.05.2024, Vertrag mit der Gemeinde Schönefeld über eine gemeinsame Grundschule,

Vertrag Planung B-Plan,

Vertrag Erstellung Baugrundgutachten,

Vertrag Vermessungsleistungen,

Vertrag Verkehrsplanung,

Vertrag Artenschutzgutachten,

Vertrag Lärmschutzgutachten,

Vertrag schalltechnische Untersuchung,

Vertrag Altlastenerkundung.

Diese Verträge wurden geschlossen bzw. werden geschlossen. Einige Verträge wurden von der Gemeinde Schönefeld im Auftrag der Gemeinde Schulzendorf geschlossen, die Kosten liegen bei der Gemeinde Schulzendorf. Die Daten der Verträge können heute nicht benannt werden.

 

2.         Welche Kosten sind der Gemeinde Schulzendorf beim Abschluss dieser Verträge und bei deren weiteren Umsetzung bereits entstanden?

Vertrag Interkommunale Schule:

Beratung Rechtsanwalt 1.559,23 € in einer Ausschusssitzung zum Vertrag mit Schönefeld

Rechtsanwaltskosten, Prüfung Vertrag nach Beschluss BS/GV/36/24 2.155,39 €

B-Plan Interkommunale Schule:

RK Geotechnik (Baugrundgutachten) 33.331,97 €

Vermessungsleistung 4.343,50 €

Änderung FNP 16.680,83 €

B-Plan LPH 1 (bis zur frühzeitigen Beteiligung) 50.800,00 €

Verkehrsplanung 13.536,40 €

Artenschutz (Hibu) 8.796,48 €

Summe bereits angefallene Kosten 127.489,18 €

Beauftragte Kosten

B-Plan LPH 2+3 19.267,29 €

Summe bereits beauftragt, noch ausstehend 19.267,29 €

Zu Erwartende Kosten:

Lärmschutzgutachten 10.000,00 €

Schalltechnische Untersuchung - B-Plan Schulcampus 15.000,00 €

Altlastenerkundung - B-Plan Schulcampus 15.000,00 €

Summe zu erwartende Kosten 40.000,00 €

Zu erwartende Gesamtkosten nach Abschluss B-Plan 190.471,09 €

 

3.         Bestehen in den einzelnen Verträgen Bedingungen bei deren Eintritt oder Ausfall der Vertrag nicht in Kraft tritt oder erlischt? Um welche konkreten Wirksamkeitsvoraussetzungen handelt es sich dabei?

Der Vertrag mit der Gemeinde Schönefeld ist mit der Unterzeichnung in Kraft getreten. Der Vertrag kann unter folgenden Bedingungen beendet werden:

nach 20 Jahren mit einer gesonderten Vereinbarung (§ 7 Abs. 2 des Vertrages),

wenn die Voraussetzungen zur Fortführung der Grundschule nicht mehr erfüllt werden können,

wenn die Auflösung der Grundschule beschlossen oder angeordnet wird.

wenn die Schulträgerschaft wechselt. (§ 7 Abs. 2 des Vertrages)

Die weiteren Verträge können unter den üblichen Bedingungen gekündigt werden.

 

4.         Gibt es Möglichkeiten der einseitigen Beendigung der Verträge durch die Gemeinde Schulzendorf bzw. ihrer einvernehmlichen Aufhebung? Um welche handelt es sich?

Die möglichen Beendigungen wurden in der Antwort zur Frage 3 dargestellt.

Die weiteren Verträge im Rahmen des B-Planverfahrens können jeweils von beiden Seiten gekündigt werden.

 

5.         Welche wirtschaftlichen Risiken bestehen für die Gemeinde Schulzendorf, wenn die Bedingungen nicht eintreten oder ausfallen bzw. wenn die Verträge einseitig von der Gemeinde oder einvernehmlich beendet werden?

Wenn die Gemeinde Schulzendorf Verträge einseitig kündigt, entstehen dem Vertragspartner ggf. Schadensersatzansprüche, die hier nicht detailliert dargestellt werden können.

 

6.         Welchen Ansprüchen und in welcher Höhe ist die Gemeinde Schulzendorf in diesen Fällen ausgesetzt?

Die Ansprüche können hier nicht dargestellt werden, weil jetzt nicht bekannt ist, zu welchem Zeitpunkt Verträge gekündigt werden und welcher Schaden bis dahin von den jeweiligen Vertragspartnern geltend gemacht wird. Wahrscheinlich wird die Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten verlangt und ggf. ein Schadensersatz für entgangene Einkünfte.

 

7.         Mit welchen Kosten ist für die Erschließung des Grundstückes für die interkommunale Grundschule zu rechnen (Zufahrten, Gehwege, Beleuchtung, etc.)? Ist eine Kostenteilung angedacht?

Die Kosten für die Erschließung können noch nicht beziffert werden, weil die Planung für die Erschließung bisher nicht abgeschlossen ist.

 

Weitere Fragen zu den Ausführungen wurden nicht gestellt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 wurden Informationen zu Fragen nach dem Beschluss BS/GV/37/24 gegeben.

Der Bürgermeister wird gebeten zur Schaffung weiterer Schulplätze für die Gemeinde Schulzendorf folgende Prüfungen vorzunehmen:

1.         Ist es möglich auf dem Gelände der Kita Märchenland einen weiteren Erweiterungsbau für 6 Klassen zu errichten und den Schulhof zu erweitern? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Ja, das ist möglich. Es müsste ein Planer beauftragt werden, der den Abriss des Kitagebäudes und den Baukörper plant, ein Bauantrag muss gestellt werden und eine Ausschreibung über die Vergabe der Bauleistung müsste folgen. Dann könnte nach vielleicht einem Jahr der Bau beginnen. Der Erweiterungsbau der Grundschule hat ca. 7,7 Mio. € für 8 Klassenräume gekostet. Solange keine Planung des Bauwerks vorliegt können keine konkreten Schätzungen abgegeben werden.

 

2.         Können die Kinder der Kita Märchenland in der dann erneuerten Kita Otto-Krien-Str. untergebracht werden?

Die Kita Kunterbunt gilt als Provisorium für den Neubau einer Kita in der Brückenstraße. Es kann heute nicht abgeschätzt werden, ob die Plätze in der neuen Kita in der Brückenstraße ausschließlich den Bedarf in der Gemeinde decken oder Plätze frei sein werden, alle Kinder der Kita Zum Märchenland aufnehmen zu können.

 

3.         Kann die MZH im vorderen Bereich aufgestockt werden, um dort eine Kapazität für ein Hallendrittel zu schaffen? Welche Kosten würden dafür anfallen?

Der vordere Teil der Sporthalle kann nicht um ein Drittel einer Dreifelderhalle ohne großen Aufwand aufgestockt werden. Der vordere Teil der Sporthalle ist in der Fläche kleiner als ein Drittel einer Dreifelderhalle, die Halle müsste höher aufgestockt werden als der Bestandsbau ist, das könnte baurechtliche Probleme bereiten und der aufgestockte Teil der Sporthalle würde über keine Sportgeräte verfügen (ohne Aufzug). Es würde sich hier um ein besonderes Bauwerk handeln (wegen des Flächenüberstandes auf Stelzen), sodass eine Kostenschätzung aus Erfahrungen nicht möglich ist.

 

4.         Können Räume im Hortgebäude umgebaut werden, um dort weitere Klassenräume zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die einzuführende Ganztagsschule? Welche Kosten würden dafür veranschlagt werden müssen?

 

Im Hortgebäude können weitere Klassenräume geschaffen werden. Dafür gingen aber Flächen für die Hortbetreuung verloren, die nicht in Doppelnutzung von Klassenräumen 1:1 aufgefangen werden können (Hort Fläche pro Kind 3,5 m², Doppelnutzung im Klassenraum pro Kind 7 m², nur höchstens 18 Kinder pro Raum, zusätzliche Anzahl von Hortkindern durch weitere Schulkinder). In Brandenburg wird keine Ganztagsschule zur Ganztagsbetreuung eingeführt, die Ganztagsbetreuung wird über den Hort abgesichert.

 

5.         Wie müssten die oberen Räumen der MZH umgebaut werden, damit diese dauerhaft als Schulräume genutzt werden können?

Für die Räume müsste eine Baugenehmigung wegen der Nutzung als Klassenräume beantragt werden. Dieses Verfahren läuft bereits, die Räume sollen für die interkommunale Schule mit Schönefeld genutzt werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 wurden die Beschlussvorlagen behandelt.

Unter der Tagesordnungspunkt 8.1 ging es um die Optionserklärung zur Anwendbarkeit des Umsatzsteuergesetzes. Die Gemeinde Schulzendorf widerruft nicht die Erklärung vom 15.11.2016 gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Absatz 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz. Die Gemeinde Schulzendorf hatte sich mit der bisherigen Optionserklärung (Beschluss GV-50-16/4-11-16) dafür entschieden, sich im Rahmen der bisherigen Übergangsregelung, § 2b UStG für Umsätze vor dem 1. Januar 2021 noch nicht anzuwenden.

Sechszehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister wurde unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 befunden. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können sich Bürger gegen das persönliche Fehlverhalten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst wehren. In diesem Fall trägt der Beschwerdeführer vor, dass der Bürgermeister

a) seine Rechtsstellung und seine Zuständigkeit missbraucht habe,

b) einen ungeprüften öffentlich- rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Schönefeld zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt haben soll,

c) die §§ der BbgKVerf zum Haushaltsrecht zum Schaden der Gemeinde auslegt haben soll,

d) seine Pflichtaufgabe verletzt hätte, den Vertrag in der Sache und der Form vorher im Auftrag der Gemeinde zu prüfen oder extern prüfen zu lassen, um unrichtige und vage Vertragsbestimmungen zum Schaden der Gemeinde zu erkennen und abzuwehren. Ein eigenes Gutachten wäre zwingend erforderlich.

In Kenntnis der vagen unbestimmbaren Vertragsbestimmungen und der finanziellen Folgen für den Haushalt der Gemeinde er es vorsätzlich unterlassen habe, die Interessen der Gemeinde Schulzendorf in den Vertrag einzubringen und gemäß seiner Pflichtaufgabe durch zu setzen.

In Kenntnis seiner Pflichtaufgaben unterlassen habe, den Vertrag und die Vertragsbestimmungen auf die bindenden Wirtschaftlich-Sparsamkeitsgebote für den Gemeindehaushalt ab zu stellen.

a) billigend in Kauf genommen habe, dass der Vertrag und seine Vertragsbestimmungen für die Gemeinde Schönefeld eine Vorteilsgewährung und Begünstigung zum Nachteil der Gemeinde vorsehen würde,

b) die Rechts-und Verwaltungsgeschäfte so zu führen habe, dass der Gemeinde kein Nachteil entstehe.

Diese Vergehen konnten in der Prüfung nicht bestätigt werden. Ein Fehlverhalten des Bürgermeisters konnte nicht erkannt werden. Fragen wurden dazu beantwortet. In der Beantwortung der Fragen wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass bei der Entscheidung über eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein Fehlverhalten des Bürgermeisters erkennbar sein muss und nicht die Art und Weise der Aufgabenerledigung zu bewerten sei.

Acht Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, sieben Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

Bisher hat kein Mitglied der Gemeindevertretung, das gegen den Beschlussantrag gestimmt hat und vermutlich von einem Fehlverhalten des Bürgermeisters ausgeht, die Konsequenz aus der Überzeugung gezogen und ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister angestrebt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.3 wurde der Sitzungsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Es kam der Sitzungsplan mit fünf Sitzungsrunden zur Abstimmung, bei dem jeweils die Tage mit dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport und dem Ortsentwicklungsausschuss getauscht wurden.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, sechs Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.4 wurde Arno Masella zum sachkundigen Einwohner für den Ortsentwicklungsausschuss berufen.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, sieben Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Um das Interessenbekundungsverfahren zur freien Trägerschaft der Naturkita ging es unter dem Tagesordnungspunkt 8.5. Der bisherige Träger hat den Vertrag mit der Gemeinde zum 31.12.2025 gekündigt. Der Beschlussantrag stellt die Frage, ob die Einrichtung weiter in freier Trägerschaft bleiben soll. Die Verwaltung schlägt vor, die Einrichtung mit dem bestehenden Personal und dem pädagogischen Konzept von einem freien Träger betreiben zu lassen, so dass bestenfalls die Kinder und Eltern den Trägerwechsel nicht spüren.

Sechszehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Neufassung der Satzung zur Bildung von Schulbezirken in der Gemeinde Schulzendorf war Thema des Tagesordnungspunktes 8.6. Eine Neufassung wird notwendig, weil es ab 2025 eine weitere Grundschule in Schulzendorf geben soll. Da der Träger der zweiten Grundschule die Gemeinde Schönefeld ist, die auch Schulkinder aus Schulzendorf beschulen wird, müssen die Schulbezirke abgegrenzt werden. Der Schulbezirk für die Malvengrundschule in der Illgenstraße soll aus dem Gebiet der Gemeinde Schulzendorf plus des Ortsteils Vorwerk und Waltersdorf Siedlung und abzüglich der Straßen Asternring, Distelweg, Dorfstraße, Fürstenberger Straße, Helgolandstraße, Hirsesteig, Im Ritterschlag, Kranichstraße, Miersdorfer Straße, Rapsweg, Riesaer Straße, Rispenweg, Sperberring, Zum Mühlenschlag bestehen. Der Schulbezirk der Grundschule von Schönefeld soll aus Rotberg, Kiekebusch, Waltersdorf und den Schulzendorfer Straßen Asternring, Distelweg, Dorfstraße, Fürstenberger Straße, Helgolandstraße, Hirsesteig, Im Ritterschlag, Kranichstraße, Miersdorfer Straße, Rapsweg, Riesaer Straße, Rispenweg, Sperberring, Zum Mühlenschlag bestehen. Die zukünftigen Schulkinder aus diesen Straßen werden die Grundschule in der Trägerschaft der Gemeinde Schönefeld besuchen. Die Klassen der neuen Schule werden hochwachsen und voraussichtlich in 2028 in das neue Gebäude an der Miersdorfer Straße einziehen. Der Vertrag mit der Gemeinde Schönefeld über die gemeinsame Grundschule sieht einen größeren Einzugsbereich für die Schule an der Miersdorfer Straße vor. Der Schulbezirk für die Schönefelder Schule wurde bewusst klein gehalten, damit die neue Schulleitung die Besetzung der Schule schnell und übersichtlich vornehmen kann. Über die Einzugsgebiete wurde lebhaft diskutiert. Aus der Gemeindevertretung kamen Ideen, wie die Schulbezirkssatzungen anders gestaltet werden könnten. Der Bürgermeister hat angeboten, dann doch eher über eine Schulbezirkssatzung abzustimmen, die nach dem Vertrag mit der Gemeinde Schönefeld über die gemeinsame Grundschule vorgesehen ist. Die neue Schulbezirkssatzung soll am 01.05.2025 in Kraft treten. Die Gemeinde Schönefeld wird ihre Schulbezirkssatzung auch entsprechend ändern.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zwei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von einer Honorarklage eines Stadtplanungsbüros und dem Vergleichsschluss. In dem Rechtsstreit geht es um Honorarzahlungen, die die Gemeinde als nicht berechtigt ansieht. Unklarheiten bestehen bei vermeintlichen Zusatzaufträgen und den vermeintlich erbrachten Leistungen. In einem Gütetermin haben beide Seiten dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zugestimmt. In diesem Fall hat die Gemeindevertretung eine Widerrufskompetenz.

Fünfzehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.