Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 09.04.2025
Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die Gemeindefinanzen informiert.
Der Bestand an Zahlungsmitteln lag am 03.04.2025 bei 16.474.433,56 €.
Am 03.04.2025 lagen in der Ergebnisrechnung Erträge in Höhe von 10.655.850,47 € und Aufwendungen in Höhe von 8.782.444,06 € vor. Das stellt ein Ergebnis in Höhe von 1.873.406,41 € dar.
In der Finanzrechnung lagen am 03.04.2025 Einzahlungen in Höhe von 3.246.992,92 € und Auszahlungen in Höhe von 4.709.609,06 € vor. Das ergibt ein negatives Saldo von 1.462.616,14 €.
In das Jahr 2025 wurden 3.664.111,35 € als Ermächtigungen übertragen, davon wurden bis zum 03.04.2025 168.987,44 € ausgezahlt.
Im Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von 1.597.211,00 € geplant. Davon wurden 744.104,20 € ausgezahlt.
Störungen im Geschäftsablauf GB3
Es kommt immer noch zu Verzögerungen und Störungen im Geschäftsablauf der Kasse. Wie bisher ist eine Stelle unbesetzt.
Informationen zum Sachstand - Grundsteuerreform:
Für ca. 80% der Grundstücke sind Anfang der Woche die Grundsteuerbescheide für 2025 versendet worden.
Offene Posten
Der Stand der offenen Posten lag am 09.04.2025 bei 3092.
Status Jahresabschlüsse
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 bestimmte Faktoren, die zu einer Zeitverzögerung führen.
In erster Linie ist es noch immer die nicht vollständige Zuarbeit aus den Fachbereichen. Weiterhin gibt es Schwierigkeiten bei dem Nachvollziehen bzw. den Korrekturen mehrerer Kassenbuchungen im Jahr 2022, im Sinne der Zusammenstellung von Fibudaten und Buchungsjahr bzw. einer vorzeitigen Resteübertragung. Weitere Verzögerung gibt es wegen des neuen Programms zur Erstellung des Rechenschaftsberichtes, weil der Datenaustausch zwischen IKVS und MPS schwieriger ist als erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass das für die folgenden Jahresabschlüsse kein Problem mehr darstellen wird. Der ursprünglich geplante 30.04.2025 als Fertigstellungstermin des Jahresabschlusses 2022 ist nicht mehr einzuhalten. Es wird mit einer Fertigstellung zum 31.05.2025 gerechnet.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung informiert. Die Kommunalverfassung wurde zuletzt durch Gesetz vom 02. April 2025 geändert. Hintergrund ist, dass der Landtag Brandenburg das Inkrafttreten des § 69 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf um ein Jahr auf die Haushaltssatzung 2026 verschoben hat. Die Änderung in § 69 Abs. 6 BbgKVerf tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Damit ist es möglich, einen Haushalt für 2025 zu beschließen und bekannt zu machen, ohne dass es auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr ankommt. Die Verwaltung stellt deshalb auf der Basis der bisherigen Abstimmungen einen Haushalt 2025 auf. Die Aufstellung wird sich aufgrund von Abwesenheiten und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung neuer Formulare aufgrund der geänderten KomHKV verzögern. Der Entwurf wird dann der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder wünschen sich eine schnelle Erledigung und würden den Haushalt auch in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung beschließen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die Idee der Aufstockung der Grundschule besprochen. Die Idee stammt von der Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf. Die Fraktion hat sich dazu folgendermaßen geäußert: „Das Dach der Schule ist der aktuellen Auskunft durch die Verwaltung zu Folge so kaputt, dass es eventuell komplett neu gebaut werden muss. Sollte dieser Fall eintreten, sollte dringend rechtzeitig umfassend und extern geprüft werden, ob es zulässig ist und wie viel teurer es im Vergleich zur aktuellen Kostenschätzung der Reparatur wäre, ein weiteres Stockwerk auf die Schule zu setzen, welches bis zu 10 weitere Räume schaffen würde und damit rechtzeitig der zukünftigen Entwicklung Rechnung trägt, die sich mindestens in den nächsten 5 Jahren noch zuspitzen wird. Sollte es sich ergeben, dass die Räume nach Jahren nicht mehr gebraucht werden als Klassenräume, könnten diese als Fachräume, Teilungsräume oder dergleichen verwendet werden. Unsere Prognose ist, dass es keine leeren Räume geben wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Umnutzung und Doppelnutzungen in Notsituationen möglich sind, weshalb hier von einer Investition nicht einfach nur in Klassenräume gesprochen werden kann, sondern in Optionen die man aktuell nicht hat.“
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass eine Aufstockung baurechtlich eher nicht möglich sein wird. Voraussichtlich wäre eine Erstellung eines B-Plans notwendig, eine Planung müsste erfolgen und die Baumaßnahme müsste dann in einem gewissen zeitlichen Rahmen umgesetzt werden. Vermutlich hat die Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf mit einer Zuspitzung der zukünftigen Entwicklung die Entwicklung der Schülerzahlen gemeint. Auf die Entwicklung der Schülerzahlen reagiert die Gemeinde mit dem Bau einer weiteren Grundschule durch die Gemeinde Schönefeld. Zurzeit besuchen gut 700 Schülerinnen und Schüler die Malven-Grundschule. Sollte bei einer Zunahme der Schülerzahlen diese Schüler in die Malven-Grundschule aufgenommen werden, würde die Schule mit der Vielzahl an Schülern kaum mehr beherrschbar sein. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sprechen viele Gründe gegen eine Aufstockung des Schulgebäudes.
Die Idee wurde diskutiert. Die Fraktionen SPD und Linke/Grüne haben sich gegen eine Aufstockung ausgesprochen.
Der Tagesordnungspunkt 7 handelte von der Prüfung von Alternativen zur Errichtung einer Kita in der Brückenstraße. Die Gemeindevertretung hatte in der Brückenstraße Ecke Herweghstraße den Bau einer Kita geplant. Ursprünglich sollte ein freier Träger die Kita bauen und betreiben. In einem Interessenbekundungsverfahren wurde ein freier Träger gefunden. Es kam aber damals nicht zu einem Vertrag, weil der Bieter nach dem Zuschlag erhebliche Änderungen des Pachtvertrages vornehmen wollte, die aus Sicht der Gemeinde nicht mehr vertretbar waren. Nun soll die Kita durch die Gemeinde errichtet und betrieben werden.
Die Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf ist der Meinung, dass die Kita Anmeldungen der Presse zu Folge bereits deutlich zurückgehen und als der Ort das Gebäude wirklich gebraucht hätte, war es nicht da. Man konnte die Unterkapazität von manchmal fast 100 Kindern trotzdem irgendwie stemmen und nun, da der große Ansturm der die Debatte um das Projekt überhaupt erst entfacht hat, vorbei zu sein scheint und zudem weitere Kitas im Ort errichtet werden konnten in diesen nunmehr gut 5 Jahren, steht die Frage im Raum, ob ein Gebäude welches ausschließlich diesem Zweck dient, noch zeitgemäß ist, oder ob es nicht vielmehr sinnvoll wäre ein Gebäude zu errichten, welches man je nach ´Notlage´ umfunktionieren kann: ein multifunktionales Gebäude. Man könnte zudem die Möglichkeit der Errichtung einer Sportstätte prüfen, was ein großes Problem lösen würde, welches im gesamten Landkreis besteht (Hallenzeiten). Diese Überzeugung wird von der Verwaltung nicht geteilt. In die neue Kita müssen die Kinder aus der Kita Kunterbunt einziehen, denn die Kita Kunterbunt stellt nur ein Provisorium dar. Die Kitas Löwenzahn und Hollerbusch wurden von der Platzzahl aufgestockt, dies könnte man wieder rückgängig machen. Man könnte mit der neuen Kita auch den Eltern ein Platzangebot unterbreiten, die zurzeit ihre Kinder in Nachbargemeinden betreuen lassen. Zurzeit läuft das Vergabeverfahren für die Planung der neuen Kita. Dieses Verfahren kann man nicht schadlos mit einer neuen Zielstellung unterbrechen.
Die Fraktion Linke/Grüne und die Fraktion SPD sehen keinen Grund das Verfahren zu ändern.
Der erste Beschlussantrag des Abends befasste sich mit einem Beschlussantrag der Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf. Die Fraktion möchte, dass gemäß §43 I BbgKVerf, die Gemeindevertretung zur Kontrolle der Verwaltung einen zeitweiligen Ausschuss zur Untersuchung der Ursachen des Schadens am Dach der Grundschule Schulzendorf bilden. Der Ausschuss soll den Titel „Kommission Schadenverhütung“ tragen. Der Ausschuss soll Ideen, Strategien und Handlungsrichtlinien erarbeiten, um Schäden an Gebäuden und sonstigen Objekten im Besitz und Eigentum der Gemeinde Schulzendorf zukünftig, frühzeitig erkennen und vermeiden zu können. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob es notwendig sei einen zusätzlichen Ausschuss zu bilden. In dieser Sitzung hat Herr Schulze erklärt, dass dieser Ausschuss aus je einem Mitglied der Fraktionen bestehen soll. Man soll aus dem Ausschuss Handlungsempfehlungen geben und Fachleute befragen, um Erkenntnisse zu gewinnen. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Die Fraktionen SPD und Linke/Grüne sehen keine Notwendigkeit eines weiteren Ausschusses, die Fragen könne man auch im Ortsentwicklungsausschuss behandeln. Die Fraktion Bürgerbündnis sieht die Einrichtung eines weiteren Ausschusses positiv.
Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 wurde der Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung vorgestellt. Die Hundesteuersatzung muss geändert werden, weil die Hundehalterverordnung geändert wurde. Schwerpunkt der Änderungen ist die Festlegung, dass Hunde nicht mehr nach der Rasse als gefährlich gelten, sondern nach dem Verhalten. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von der Änderung der Plakatierungssatzung. Die Fraktion SPD möchte mit der Änderung den bürokratischen Aufwand für die Verwaltung und für Vereine, die Plakate aufhängen möchten, verringern. Die Verwaltung hat mehrere Hinweise über Änderungen gegeben, die nicht vorgenommen werden sollten. Die Fraktion hat die Hinweise aufgenommen und wird ihren Entwurf noch einmal überarbeiten.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.