Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 24.09.2025
Zum Beginn der Sitzung hat Herr Reech über die Gemeindefinanzen informiert.
Der Bestand an Zahlungsmitteln am 11.09.25 betrug 19.375.242,00 €.
Zum 11.09.2025 betragen die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit rd. 17,8 Mio. € und die Aufwendungen rd. 14,0 Mio. €. Daraus ergibt sich ein Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 3,8 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge und -aufwendungen beträgt das ordentliche Jahresergebnis zum 11.09.25 rd. 3,9 Mio. €.
Zum 11.09.2025 betragen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit rd. 14,5 Mio. € und die Auszahlungen rd. 12,5 Mio. €. Daraus ergibt sich ein Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 2,0 Mio. €.
Die Einzahlungen Investitionstätigkeit betragen rd. 474 Tsd. € und die Auszahlungen rd. 294 Tsd. €. Der Saldo daraus beträgt zum 11.09.25 rd. 180 Tsd. €.
Unter Berücksichtigung der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und dem Bestand an fremden Finanzmitteln verändert sich der Bestand an Zahlungsmitteln um rd. +1,2 Mio. € zum 11.09.2025.
Von den aus 2024 in 2025 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 3.664.111,35 € wurden 497.816,17 € ausgezahlt.
Von den geplanten Investitionen in Höhe von 2.085.411,00 € wurden Gelder in Höhe von 782.465,77 € ausgezahlt.
Störungen im Geschäftsablauf GB3
Die 4. Stelle Kasse konnte zum 01.09.2025 besetzt werden. Allerdings verlässt uns zum 30.09.2025 eine Kassenmitarbeiterin.
Informationen zum Sachstand - Grundsteuerreform:
Ca. 90% der Datensätze zur Grundsteuerreform sind verarbeitet.
Offene Posten
Stand 19.09.2025 sind 3426 Posten mit Fälligkeit 18.09.2025 offen.
Status Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2022:
Das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2022 ist in der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. An der Fertigstellung des Anhangs als letztes Dokument wird mit der Unterstützung von IKVS-Axians noch gearbeitet. Es wird mit einer Fertigstellung des Anhangs bis Ende September 2025 gerechnet.
Jahresabschluss 2023:
Die Jahresabschlussarbeiten 2023 sind angelaufen. Die Fertigstellung der Aufstellung des Jahresabschlusses ist bis zum 31.12.2025 geplant. Vermutlich wird sich aufgrund der möglichen Korrekturen zum Jahresabschluss 2022 die vollständige Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 verzögern.
Jahresabschluss 2024:
Die Aufstellung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2024 ist bis Ende April 2026 geplant.
Gesetzentwurf Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung
Die Regierungsfraktionen von SPD und BSW im Landtag Brandenburg haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Drucksache 8/1724) eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Inkrafttreten des § 69 Abs. 6 BbgKVerf um weitere zwei Jahre bzw. mit Wirkung auf die Haushaltssatzung 2028 verschoben wird. Des Weiteren können auf Grund der Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz vereinfachte Jahresabschlüsse einschließlich für das Haushaltsjahr 2023 erstellt werden. Das 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz tritt nun zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
In den Überleitungs- und Übergangsvorschriften des § 142 BbgKVerf-E wird zudem ein weiterer Absatz 11 eingefügt, wonach § 69 Absatz 6 BbgKVerf keine Anwendung findet, sofern der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 bis zum 31. Dezember 2027 dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet wurde.
§ 69 Absatz 6 BbgKVerf gilt für das Haushaltsjahr 2029 nicht, sofern der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2026 bis zum 31. Mai 2028 dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet wurde.
Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid
Mit Schreiben vom 04.09.2024 hat die Gemeinde form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 06.08.2025, zugegangen am 11.08.2025, erhoben. Bei der Überprüfung der begründenden Unterlagen (Schülerlisten) sind Unstimmigkeiten aufgefallen.
Naturkita e.V.
Anfang September 2025 teilte der Naturkita e. V. der Verwaltung mit, dass der Verein zahlungsunfähig ist, sich auflösen muss und somit den Betrieb der Naturkita nicht mehr aufrechterhalten kann. Die Verwaltung müsste die Betreuung der Kinder übernehmen und sicherstellen. Da die Naturkita ab dem 01.01.2026 durch einen neuen Träger weiter betrieben wird, entschied sich die Verwaltung, dem Naturkita e. V. unter Auflagen einen zusätzlichen Sachkostenzuschuss nach § 16 III KitaG in Höhe von ca. 60 T € zu gewähren. Zeitgleich stellte der Naturkita e. V. einen Antrag auf Härtefallausgleich für Einnahmeverluste aufgrund der gesetzlichen Beitragsfreiheit der Eltern beim Landkreis. Etwaige Gewinne sind der Gemeinde Schulzendorf nach Jahresschluss zurückzuerstatten. Somit kann eine durchgehende Betreuung der Kinder in der gewohnten Umgebung gewährleistet werden.
Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Am 09.09.2025 haben sich Land und Kommunen über die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg verständigt und unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Rund 3 Milliarden Euro sollen Brandenburg aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung zur Verfügung stehen. 1,5 Milliarden Euro daraus erhalten die Kommunen zur weitgehend eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport.
Die Landesregierung und die Kommunen haben sich zudem darauf geeinigt, gemeinsam in die Sicherung der Gesundheitsversorgung und den Ausbau der Digitalisierung zu investieren. Für die Umsetzung der Krankenhausreform und die Stärkung einer verlässlichen medizinischen Versorgung sind 460 Millionen Euro vorgesehen. 40 Millionen Euro sollen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen fließen.
Am 16.09.2025 informierte der Städte und Gemeindebund, dass das Ministerium der Finanzen und für Europa die Verteilung der Mittel vorläufig berechnet und gemeindescharfe Werte als vorläufige Orientierung für Planungszwecke übermittelt hat. Danach soll die Gemeinde Schulzendorf 3.653.568 Euro erhalten.
Die Berechnung umfasst die rechnerische Umsetzung der in der Verständigung vom 9. September 2025 benannten rund 1,5 Milliarden Euro. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit grundsätzlich alle Kommunen über die Mittel aus dem Sondervermögen im Rahmen der Vereinbarung verfügen können. Der Einsatz wird dabei im Rahmen der bundesrechtlich bestimmten Förderbereiche erfolgen. Nachdem das Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen ist, ist deutlich auf die Vorläufigkeit der Berechnungen hinzuweisen. Aufgrund der noch fehlenden rechtlichen Grundlagen, können daher auch zum Auszahlungsverfahren und -zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Ebenso stehen die angefügten Berechnungen unter diesem Vorbehalt.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 wurde die zweite Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung der Kinder in den Kindertagesstätten behandelt. Der Beitrag der Eltern soll der Preissteigerungsrate angeglichen werden. Die Arbeitsgemeinschaft AG 78 behandelt das Thema und gibt den Kommunen Empfehlungen über die Höhe der Beiträge. Der Beitrag soll von monatlich 2,22 € auf 2,30 € erhöht werden.
Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe für den Mehrbelastungsausgleich der Kreisumlage war unter dem Tagesordnungspunkt 7.2 gefragt. Der Kreisumlagebescheid enthält Kosten, die den Ansatz der Gemeinde deutlich übersteigen. Für die überplanmäßige Aufwendung müssen Umbuchen aus anderen Kostenstellen vorgenommen werden.
Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte vom Verkauf einer so genannten Vorfläche an den Hinteranlieger und wurde nichtöffentlich behandelt.
Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben dem Hauptausschuss die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.





