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Sitzung der Gemeindevertretung am 14.10.2025

Schulzendorf, den 20.10.2025

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 9.5 „Prüf- und Planungsauftrag zur Verwendung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität““ wurde von den einreichenden Fraktionen CDU/FDP und SPD zurückgezogen.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Richtlinie Kita-Budget

Die Gemeinde Schulzendorf hat für die gemeindlichen Kitas Anträge im Rahmen der Richtlinie Kita-Budget 2026 des Landes Brandenburg gestellt. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Land stellt dafür ca. 8 Mio € zur Verfügung. Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis.

 

Betriebserlaubnis Hort

Mit Wirkung vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027 ist die Einrichtung Hort für die Betreuung von bis zu 560 Kindern im Grundschulalter genehmigt. Die Kapazitäten verteilen sich über die Nutzung der Schule Altbau mit 154 Plätzen (Doppelnutzung), dem Hort Altbau mit 90 Plätzen, dem Hort Neubau mit 156 Plätzen und der Schule Neubau mit 160 Plätzen (Doppelnutzung). Diese Genehmigung war erforderlich, weil für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 zwei Klassenräume im Hort Altbau eingerichtet wurden.

 

Naturkita

Anfang September 2025 teilte der Naturkita e. V. der Verwaltung mit, dass der Verein zahlungsunfähig ist, sich auflösen muss und somit den Betrieb der Naturkita nicht mehr aufrechterhalten kann. Die Verwaltung müsste die Betreuung der Kinder übernehmen und sicherstellen. Da die Naturkita ab dem 01.01.2026 durch einen neuen Träger weiter betrieben wird, entschied sich die Verwaltung, dem Naturkita e. V. unter Auflagen einen zusätzlichen Sachkostenzuschuss nach § 16 III KitaG in Höhe von ca. 60 T € zu gewähren. Zeitgleich stellte der Naturkita e. V. einen Antrag auf Härtefallausgleich für Einnahmeverluste aufgrund der gesetzlichen Beitragsfreiheit der Eltern beim Landkreis. Etwaige Einnahmen aus dem Härtefallausgleich sind der Gemeinde Schulzendorf nach Jahresschluss zurückzuerstatten. Somit kann eine durchgehende Betreuung der Kinder in der gewohnten Umgebung gewährleistet werden.

 

Laubabholung

Die Laubabholung hat Ende September begonnen. Entgegen der Erledigung in den vergangenen Jahren wird das Straßenbaumlaub in den angegebenen Kalenderwochen im gesamten Ort mit einem Mal abgeholt. Der Auftragnehmer will innerhalb einer Woche das gesamte Ortsgebiet abfahren. Das Abholen des Straßenbaumlaubs erfolgt im gesamten Ort in der 40., 43. und 46. Kalenderwoche.

 

Gehweg Walther-Rathenau-Straße

Die Planungsleistungen für den Gehweg Walther-Rathenow-Straße wurden vergeben, in der kommenden Woche finden weitere Abstimmungen im Rahmen einer Ortsbegehung statt. Der Abschluss der Planung ist zum ersten Quartal 2026 anvisiert.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat Frau Sennert von der Initiative „Kümmern im Verbund“ den Jahresbericht des Projekts vorgestellt. Dieses Projekt ist eine Initiative in den Gemeinden Eichwalde, Schönefeld, Schulzendorf und Zeuthen, in der vier Damen Senioren zu den Themen des Alters beraten und Hilfestellung geben. Es werden Sprechstunden angeboten, Hausbesuche durchgeführt und Telefonberatungen sind möglich. Die Mitglieder der Gemeindevertretung dankte den Mitarbeiterinnen für ihr Engagement und sprachen sich für eine weitere Unterstützung aus.

 

 

Der Kämmerer hat unter dem Tagesordnungspunkt 8 die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2025 erläutert und auf die Haushaltssituation hingewiesen. Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass der Haushalt 2025 mehr geplante Ausgaben als geplante Einnahmen ausweist und das Defizit nur durch die Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen ausgeglichen werden kann. Die Haushaltssituation ist als „angespannt“ zu bewerten. Die Kommunalaufsicht hat Hinweise zur Konsolidierung gegeben. Freiwillige Ausgaben müssen reduziert werden. Es soll die interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden und Einsparpotenziale sind zu nutzen.

 

 

Der erste Beschlussantrag handelte von der 2. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Kitas. Der Beitrag der Eltern soll der Preissteigerungsrate angeglichen werden. Die Arbeitsgemeinschaft AG 78 behandelt das Thema und gibt den Kommunen Empfehlungen über die Höhe der Beiträge. Der Beitrag soll von monatlich 2,22 € auf 2,30 € erhöht werden.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 9.2 wurde eine überplanmäßige Ausgabe behandelt. Der Kreisumlagebescheid vom Landkreis wies einen höheren Betrag als erwartet aus. Um diesen höheren Betrag auszahlen zu können, musste im Haushalt umgebucht werden.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister wurde unter dem Tagesordnungspunkt 9.3 verhandelt. Ein Vater hatte sich darüber beklagt, dass der Bürgermeister nicht angemessen mit einer Kinderschutzmeldung umgegangen sei. Der Vater hatte vermeintliche Missstände in einer Kita aufgezählt und diese dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mitgeteilt. Die Hinweise gingen zurück an die Gemeinde und der Bürgermeister hat den Geschäftsbereich Soziales, Bildung, Kultur und die Kitaleitung gebeten, sich mit den Hinweisen zu befassen.

Die Gemeindevertretung ist die Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters. Sie hat in disziplinarischen Angelegenheiten des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Stellvertreter des Bürgermeisters wurde von der Gemeindevertretung gebeten, die Vorwürfe der Dienstaufsichtsbeschwerde zu prüfen und eine Stellungnahme zu erstellen. In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Stellungnahme auch nichtöffentlich beraten. Eine Entscheidung wurde vertagt, weil nicht alle Mitglieder der Gemeindevertretung die Unterlagen rechtzeitig lesen konnten.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von dem Volumen der Ausschreibung der Planung des Ausbaus des Feuerwehrgerätehauses. Das Feuerwehrgerätehaus muss erweitert werden, damit die Vorgaben der Feuerwehrunfallversicherung umgesetzt werden können. Dazu gehören die Trennung der Umkleideräume und Erweiterung der sanitären Anlagen, die Trennung der Privaten Kleidung von der Dienstkleidung und weitere Büro- und Lagerräume. Die Erweiterungen wurden auch mit der Wehrführung besprochen. Die Fraktion CDU/FDP möchte das Projekt größer denken. Wenn man schon das Gebäude anfasst, sollte man auch gleich weitere Bedarfe berücksichtigen. Man stellt sich vor, weitere Räume zu schaffen, die von den Ortschronisten genutzt werden können, die für Fraktionen zur Verfügung stünden, die als Wohnungen genutzt würden oder Veranstaltungen ermöglichen. Es entstand eine rege Diskussion, ein Ergebnis wurde nicht erzielt. Der Beschlussantrag wurde zurückgezogen. Die Erweiterung des Feuerwehrgeräteanbaus soll so weiterverfolgt werden, wie er bisher geplant war.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

 
 
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