Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2025
Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.
Straßenlaubabholung
Die Straßenlaubabholung soll in diesem Jahr in der 50. Kalenderwoche abgeschlossen werden. In diesem Jahr wurde auf die Abholung nach Gebieten Nord, Mitte und Süd verzichtet, weil der Auftragnehmer darlegte, er werde in den genannten Zeiträumen im gesamten Gemeindegebiet das Straßenlaub abholen. Das hat nicht ideal geklappt. Für das nächste Jahr wird mit dem Auftragnehmer erneut verhandelt. Ziel wird es sein, wieder Zeiträume für die drei Gebiete zu definieren.
Heizung Naturkita
In das Gebäude der Naturkita wurde eine neue Heizung eingebaut. Der Träger der Kita hatte den Ausfall der Heizung gemeldet und die Gemeinde hatte dem Träger den Umzug der Kinder in die Kita Löwenzahn bis zum Abschluss der Reparatur vorgeschlagen. Der Träger hatte auf den Umzug verzichtet, die Betreuung der Kinder erfolgt wieder ordnungsgemäß.
Erste vorläufige Ergebnisse der BEAR Studie
Die Charité und das Helmholtz Zentrum München haben von 2020 bis Oktober 2025 das Ultrafeinstaubaufkommen an Flughäfen erhoben und Kinder untersucht, um festzustellen, in wie weit Ultrafeinstaubpartikel die Entwicklung von Kindern beeinflusst. Es zeigte sich kein Effekt einer kurzzeitigen Exposition gegenüber „UFP vom Flughafen“ auf die Lungenfunktion der getesteten Kinder. Andere Luftschafstoffe wurden bisher nicht berücksichtigt. Im Umfeld des Flughafens BER wurden erhöhte UFP-Werte nachgewiesen. Neben dem Flughafen BER gibt es weitere Quellen für UFP, z.B. KFZ-Verkehr und Hausbrand. So wurden in der Nähe von Bohnsdorf erhöhte UFP Werte gemessen, obgleich coronabedingt keine Flugzeuge geflogen sind. Bisher konnten keine signifikanten Auswirkungen von UFP auf die Gesundheit und auf die kognitive Entwicklung von Grundschulkindern nachgewiesen werden. Das vollständige Ergebnis wird noch veröffentlicht.
Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule
Der Landkreis hat erklärt, dass er die Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule in 2026 voraussichtlich nur ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 fördern wird. Dadurch würde eine Lücke der Schulsozialarbeit an der Schule ab dem 01.01.2026 entstehen. Mit dem Freien Träger der Sozialarbeit KJV wurde Kontakt aufgenommen und verabredet, dass mit ihm ein Vertrag über die Finanzierung der Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule durch die Gemeinde im Rahmen des Beschlusses BS/GV/52/20 aus 2021 geschlossen wird. Der KJV wurde ausgewählt, weil er den bisherigen Schulsozialarbeiter an der Malven-Grundschule beschäftigt und die bisherige Arbeit dadurch fortgesetzt werden kann.
Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der neu zu fassenden Schulbezirkssatzung. Die Gemeinde Schulzendorf hat zwei Grundschulen. Das sind die Malven-Grundschule in der Illgenstraße und die Interkommunale Grundschule Schönefeld Schulzendorf (IKGS). Für beide Schulen muss bestimmt werden, welche Kinder welche Schule besuchen müssen. Die bisherige Schulbezirkssatzung bestimmt, dass die Kinder aus Waltersdorf Siedlung, Vorwerk und Schulzendorf ohne den Gebieten Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße die Malven-Grundschule besuchen sollen und die Kinder aus dem Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße die IKGS besuchen. Die Gemeinde Schulzendorf verfügt in der IKGS aber nur über einen Zug, sodass zur Einschulung nach der bisherigen Schulbezirkssatzung weit mehr als 28 Kinder die IKGS besuchen müssten. Das wird sich die Gemeinde nicht leisten können (die Schulplätze müssen bei der Gemeinde Schönefeld bezahlt werden) und die Malven-Grundschule würde nicht vollständig ausgenutzt werden. Aus diesem Grund muss die Schulbezirkssatzung geändert werden. Der neue Entwurf sieht vor, dass der Schulbezirk für die Malven-Grundschule aus Waltersdorf Siedlung, Vorwerk und Schulzendorf bestehen soll und der Schulbezirk für die IKGS aus den Gebieten Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße. Damit würde sich der Schulbezirk für die IKGS mit dem der Malven-Grundschule überlappen. In diesem Fall soll der Bürgermeister entscheiden, welche Kinder aus dem Überlappungsgebiet die IKGS besuchen werden und wird dabei Wünsche der Eltern berücksichtigen.
Sechs Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7.2 wurde der neue Entwurf der Kitasatzung behandelt. Die Kitasatzung soll den gesetzlichen Änderungen und den Preissteigerungen angepasst werden. Über die Höhe der Beiträge wurde diskutiert. Ein Kitaplatz wurde bei einem Kind und einer Zehnstundenbetreuung mit etwa 601,00 € kalkuliert. Dieser Betrag sollte als Kitagebühr beim Jahreshöchsteinkommen von über 85.000 € verlangt werden. Der Satzungsentwurf sieht aber nur 500,00 € für Höchsteinkommen vor. Die Differenz zum tatsächlichen Wert und bei den unteren Einkommensgrenzen trägt die Gemeinde. In den vorangegangenen Sitzungen des Sozialausschusses wurde bereits über die Sozialverträglichkeit der Kitagebühren gesprochen. Die Fraktionen wollten Vorschläge unterbreiten. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses wurden keine Vorschläge vorgelegt. In der Sitzung hieß es dann, man benötige eine Übersicht über die Einkommensverteilung nach den Einkommensstufen. Man wolle wissen, wie viele Haushalte in den jeweiligen Einkommensstufen liegen. Diese Übersicht wird von der Verwaltung erstellt und den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt. Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht abgegeben.
Der Tagesordnungspunkt 7.3 handelte von der Fortführung des Projekts Kiez-Kita. Die Gemeinde Schulzendorf nimmt an dem vom Land geförderten Projekt teil, in dem eine Sozialarbeiterin in Teilzeit die Kinder des Hortes betreut. Das Land wird für 2026 die Fördermittel reduzieren, die Gemeinde muss einen höheren Finanzaufwand erbringen. Aus pädagogischer Sicht sollte das Projekt weiter geführt werden, aus finanzieller Sicht nicht.
Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.
Die Änderung der Straßenreinigungssatzung wurde unter dem Punkt 7.4 behandelt. Hier wurden die Ergebnisse einer aktuellen Ausschreibung aufgenommen.
Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7.5 wurde der Entwurf einer Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Schulzendorf diskutiert. Aus der Gemeindevertretung wurden zunehmend Wünsche für eine Regelung von verschieden Themen der öffentlichen Ordnung geäußert. Dabei geht es um das Parken neben den Fahrbahnen, das Bemalen und Bekleben von öffentlichen Einrichtungen, dem Verstellen von Hydranten und Schiebern, dem Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern, dem langzeitigen Abstellen von Campingfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Straßen usw. Die Verwaltung hat einen Entwurf erarbeitet und den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Die Verordnung soll in einer Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses behandelt werden. Die Mitglieder des Ausschusses gaben an, dass ihnen die Regelungen zum Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen in dem Entwurf reichen würden, sie wünschen sich keinen Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 1. SprengV, um sämtliche besonders brandempfindliche Gebäude, Anlagen und dicht bebaute Bereiche im Ortsgebiet zu erfassen und in sinnvolle, zusammenhängende Feuerwerksverbotszonen einzubeziehen.
Der Tagesordnungspunkt 7.6 handelte von dem Vorschlag, die Steuerhebesätze anzuheben. Zur Reform der Grundsteuer wurde das Ziel vorgegeben, dass nach der Reform das Steueraufkommen der Gemeinde nicht höher sein soll als vor der Reform. Man hatte in 2024 den Steuerhebesatz der Grundsteuer A auf 42 % und Grundsteuer B auf 154 % gesetzt. Damals wurden Schätzungen zur Festlegung des Hebesatzes und damit des Steueraufkommens verwendet. Nun zeichnet sich in 2025 ab, dass das Steueraufkommen bei der Grundsteuer A anstatt bei 1.411 € bei 420 € und bei der Grundsteuer B anstatt bei 720.000 € bei 673.868 € liegt. Die Gemeinde hat also ein geringeres Steueraufkommen als vor der Reform. Gleichzeitig hat die Gemeinde den geringsten Hebesatz der Grundsteuer B im Landkreis. Der Kämmerer schlägt die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 220 % und der Grundsteuer B auf 225 % vor. Damit würde sogar ein höheres Steueraufkommen erreicht werden, was für den Haushaltsausgleich auch benötigt wird.
Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.
Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von der Sicherstellung der Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule. Der Landkreis hat angekündigt, dass er die Schulsozialarbeit in 2026 nur ab dem 01.08.2026 fördern möchte. Somit würde die Schulsozialarbeit vom 01.01.2026-31.07.2026 nicht stattfinden. Die Fraktion Die Grünen/Die Linke möchten mit diesem Beschlussantrag die Schulsozialarbeit für das gesamte Jahr absichern. Die Gemeindevertretung hat aber bereits in 2021 die Finanzierung einer Schulsozialarbeit beschlossen, die nicht greifen musste, weil der Landkreis die Schulsozialarbeit finanziert. Nun würde der Bürgermeister auf diesen Beschluss zurückgreifen und die Schulsozialarbeit darüber finanzieren. Die Fraktion Die Grünen/Die Linke verzichteten daraufhin auf eine Abstimmung.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.





