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Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Nach § 3 Abs. 1 BauGB: Bebauungsplan „südlich Altdorf“

Schulzendorf, den 15.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Bebauungsplan „südlich Altdorf“

Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in der Gemeindevertretersitzung am 13.06.2012 
folgenden Beschluss gefasst:

BS/GV/25/12 Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Schulzendorf über den Bebauungsplan

„südlich Altdorf“

Der Entwurf des Bebauungsplanes „südlich Altdorf“ einschließlich Begründung, und weiteren Anlagen werden nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

16.10.2026        bis       16.11.2026

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten im 1. Obergeschoss, Sekretariat, Raum 1.05, Rathaus Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1, 15732 Schulzendorf und zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033762 431-0.
Zusätzlich können die Unterlagen unter folgendem Link

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/cd1d3b50-f662-4f13-b4ae-68c2119799b3


im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden.
Anregungen, Einwendungen und Hinweise können bis zum 16. November 2026 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Schulzendorf bzw. über das Internetportal abgegeben werden.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Schulzendorf und innerhalb des historischen Dorfkerns Schulzendorf – Altdorf. Es wird nördlich und östlich durch die Dorfstraße sowie westlich durch die Flutgrabenaue begrenzt. Etwas weiter westlich beginnt die Gemeinde Schönefeld. Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftliche Flächen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 70, 71, 72/1, 72/3, 72/4, 72/5, 73, 74, 75/1, 76, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 115, 116, 117, 118, 120, 164, 165, 170, 191, 195, 197, 199, 202, 220, und 221 und hat eine Ausdehnung von circa 250 m in Nord-Süd-Richtung und circa 240 m in Ost-West-Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von circa 5,8 ha auf.

 

 

Planungsziel

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Schulzendorf zwei wesentliche Ziele. Zum einen sollen die bereits errichtete Rettungswache sowie das bestehende Autohaus planungsrechtlich legitimiert und dauerhaft gesichert werden. Zum anderen sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Autohauses geschaffen werden.

Zur Umsetzung setzt der Bebauungsplan Mischgebietsflächen (MI), eingeschränkte Gewerbegebietsflächen (GE) sowie ein sonstiges Sondergebiet (SO) für den Autohausbetrieb fest.

 

Schulzendorf, den 15.10.2026

Witteck                                                           

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Nach § 3 Abs. 1 BauGB: Bebauungsplan „südlich Altdorf“

 
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