• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB: Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“

Schulzendorf, den 15.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“

Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in der Gemeindevertretersitzung am 25.03.2015
folgenden Beschluss gefasst:

BS/GV/07/15-1 Einleitungsbeschuss der Gemeinde Schulzendorf über die
1. Flächennutzungsplanänderung mit dem Teilbereich „südlich Altdorf“

Der Entwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung mit dem Teilbereich „südlich Altdorf“ einschließlich Begründung, und weiteren Anlagen werden nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

16.10.2026        bis       16.11.2026

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten im 1. Obergeschoss, Sekretariat, Raum 1.05, Rathaus Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1, 15732 Schulzendorf und zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033762 431-0.
Zusätzlich können die Unterlagen unter folgendem Link

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/d359e082-f23d-4235-9773-fbb767cd05a9

im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden.
Anregungen, Einwendungen und Hinweise können bis zum 16. November 2026 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Schulzendorf bzw. über das Internetportal abgegeben werden.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich

Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Schulzendorf und innerhalb des historischen Dorfkerns Schulzendorf – Altdorf. Es wird nördlich und östlich durch die Dorfstraße sowie westlich durch die Flutgrabenaue begrenzt. Etwas weiter westlich beginnt die Gemeinde Schönefeld. Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftliche Flächen.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 70, 71, 72/1, 72/3, 72/4, 72/5, 73, 74, 75/1, 76, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 115, 116, 117, 118, 120, 164, 165, 170, 191, 195, 197, 199, 202, 220, und 221 und hat eine Ausdehnung von circa 250 m in Nord-Süd-Richtung und circa 240 m in Ost-West-Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von circa 5,8 ha auf.

 

 

 

Planungsziel

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Schulzendorf auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für das parallellaufende Bauleitplan 
„südlich Altdorf“ zu schaffen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs als Mischgebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Sondergebiet (Autohaus), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
sowie als Versorgungsfläche darzustellen.

 

Schulzendorf, den 15.10.2026

Witteck                                                           

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB: Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“

 
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen