Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB: Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“
Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in der Gemeindevertretersitzung am 25.03.2015
folgenden Beschluss gefasst:
BS/GV/07/15-1 Einleitungsbeschuss der Gemeinde Schulzendorf über die
1. Flächennutzungsplanänderung mit dem Teilbereich „südlich Altdorf“
Der Entwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung mit dem Teilbereich „südlich Altdorf“ einschließlich Begründung, und weiteren Anlagen werden nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom
16.10.2026 bis 16.11.2026
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten im 1. Obergeschoss, Sekretariat, Raum 1.05, Rathaus Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1, 15732 Schulzendorf und zu folgenden Zeiten ausgelegt:
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033762 431-0.
Zusätzlich können die Unterlagen unter folgendem Link
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/d359e082-f23d-4235-9773-fbb767cd05a9
im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden.
Anregungen, Einwendungen und Hinweise können bis zum 16. November 2026 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Schulzendorf bzw. über das Internetportal abgegeben werden.
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Schulzendorf und innerhalb des historischen Dorfkerns Schulzendorf – Altdorf. Es wird nördlich und östlich durch die Dorfstraße sowie westlich durch die Flutgrabenaue begrenzt. Etwas weiter westlich beginnt die Gemeinde Schönefeld. Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftliche Flächen.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 70, 71, 72/1, 72/3, 72/4, 72/5, 73, 74, 75/1, 76, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 115, 116, 117, 118, 120, 164, 165, 170, 191, 195, 197, 199, 202, 220, und 221 und hat eine Ausdehnung von circa 250 m in Nord-Süd-Richtung und circa 240 m in Ost-West-Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von circa 5,8 ha auf.
Planungsziel
Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Schulzendorf auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für das parallellaufende Bauleitplan
„südlich Altdorf“ zu schaffen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs als Mischgebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Sondergebiet (Autohaus), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
sowie als Versorgungsfläche darzustellen.
Schulzendorf, den 15.10.2026
Witteck
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB: Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans „südlich Altdorf“





