Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 23.08.2022

Schulzendorf, den 25.08.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau und Öffentliche Ordnung, Herr Sonntag, informiert.

 

Vandalismus in der Gemeinde Schulzendorf

In den letzten Monaten sind mehrere vorsätzliche Beschädigungen an Einrichtungen der Gemeinde zu vermerken, wie zum Beispiel:

Abgefackelter Baum im Ritterschlag

Es wurde der Bewässerungssack an dem Baum angezündet. In Folge dessen wurde nicht nur der Bewässerungssack sondern auch der Baum zerstört. Ein Ersatz wurde inzwischen beauftragt; die Kosten betragen ca. 1.100 Euro.

Buswartehalle Miersdorfer Straße

Zerstörte Hinterwandglasscheibe – Kosten für die Instandsetzung ca. 1.000 Euro.

Haus des Kulturklubs „Butze“

Bereits Anfang des Jahres wurde die Fassade der Butze beschädigt. Die (mutmaßlichen) Täter sind dem Kulturklub und der Verwaltung bekannt. Eine Anzeige wurde wegen der Strafunmündigkeit eines (mutmaßlichen) Täters eingestellt. Hinweise auf weitere Täter zur Einleitung eines Strafverfahrens lagen der Staatsanwaltschaft vor; allerdings wurde diese wieder eingestellt, da sich die Hinweise scheinbar nicht erhärtet haben. Die Schäden wurden beseitigt. Monate später wurden weitere Beschädigungen an den Einrichtungen des Kulturklubs vorgenommen. Über die Einleitung zivilrechtlicher Schadensansprüche ist noch nicht entschieden worden. Kosten für die Beseitigung der Schäden betrugen ca. 1.300 Euro zzgl. Einsatz durch den Bauhof Schulzendorf. Im Haushalt 2022 wurden 10.000 Euro für einen Zaun um das Grundstück der Butze eingestellt; die Ausschreibung läuft aktuell.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 „zukünftige Nutzung Schloss Schulzendorf“ hat die Einreicherin Frau Brühl vorgeschlagen, den Eigentümer des Gutshauses im Altdorf um einen Besichtigungstermin für die Mitglieder der Gemeindevertretung und der sachkundigen Einwohner zu bitten. Man möchte nach der Besichtigung über Nutzungsmöglichkeiten sprechen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die zukünftige Entwicklung der Kindergräber auf dem Friedhof in Schulzendorf vorgestellt.

Wie bereits in den vorhergehenden Berichten erläutert, handelt es sich bei der Um- und Neugestaltung des Friedhofes um einen fortlaufenden Prozess. In den vergangenen Jahren konnte die Planung und bauliche Umsetzung in den folgenden Bereichen erfolgreich abgeschlossen werden:

- Teil 6 1. BA mit Teilplan UT51 / UT 54 vorerst 138 Urnenwahlgrabstätten, abgeschlossen

2019/2020 - bereits vergeben: 17

- Teil 5 mit derzeit 59 Wiesenerdwahlgrabstätten, abgeschlossen 2021/2022 - bereits vergeben: 2

- Teil 7 mit 40 Urnenerdröhrenwahlgrabstätten in unterschiedlicher Gestaltung, abgeschlossen 2021/2022 - bereits vergeben: 9

Die neu zur Verfügung gestellten Grabarten werden mit großem Interesse durch Friedhofsbesucher besichtigt und erfragt. Trotz der erst seit kurzem zur Verfügung gestellten Grabflächen sind hier bereits einige Nutzungsrechte vergeben worden. Die Verwaltung ist dabei, zu den einzelnen Grabarten mit ihren jeweiligen Eigenheiten eine Art Prospekt zu erarbeiten, um hier auch umfassend den Interessenten und Bestattern Informationen über das vielfältige Grabangebot zukommen zu lassen. In der Sitzung wurde der nächste überarbeitungsbedürftige Teil des Friedhofes vorgestellt - der Kinderteil.

Im Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Gemeinde (www.schulzendorf.de) ist der Bericht (Berichtsvorlage Nr. BV/03/22) im Sitzungskalender unter dem Datum 23.08.2022, 20. Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses, Alle Dokumente (Paket), einsehbar.

https://ratsinfo-online.de/schulzendorf-bi/___tmp/tmp/45081036814956477/814956477/00087055/55.pdf

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 wurden Grenzen der Gewerbeentwicklung im Wohngebiet aufgezeigt. Die Inhalte sind an gleicher Stelle als Berichtsvorlage Nr. BV/04/22 einsehbar.

 

 

Auch der Bericht Berichtsvorlage Nr. (BV/05/22) über die Unwirksamkeit der Bebauungspläne „Zum Mühlenschlag“ aus den Jahren 1994 und 2019 des Tagesordnungspunktes 8 ist an dieser Stelle im Bürgerinformationssystem einsehbar.

 

 

Die Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 lagen am Sitzungsabend noch nicht vor. Die Tagesordnungspunkte handelten von der Billigung des Vorentwurfes und frühzeitigen Beteiligung – Bebauungsplan Nr. 03-02a „Zum Mühlenschlag“ (Neuentwurf) und von der frühzeitigen Beteiligung im Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne „Zum Mühlenschlag“ aus den Jahren 1994 und 2019. Den Tagesordnungspunkten ging eine entsprechende Berichtsvorlage voraus. Die Ziele dieser Beschlussvorlagen wurden beschrieben. Es geht dabei um die Befreiung des Innenbereiches des Wohngebietes Zum Mühlenschlag vom parkenden Verkehr. Würde man die aktuelle Stellplatzsatzung als Maßstab für die notwendige Anzahl der Stellflächen heranziehen, würden 219 Stellplätze fehlen. Im Innenbereich des Wohngebiets stehen viele Fahrzeuge im Straßenbereich und verengen dadurch die Verkehrsfläche zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer. Dadurch besteht auch ein Problem der Regenentwässerung, Regenwassermulden haben ihre Funktionen verloren, es fehlen Flächen für die Regenentwässerung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird die Planung von einem Parkhaus an zwei möglichen Standorten vorgeschlagen. Mit der Nutzung eines Parkhauses würden keine Fahrzeuge mehr in dem Innenbereich des Wohngebietes parken und die Flächen könnten für die anderen Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer und Fußgänger) und für die Regenentwässerung genutzt werden. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Die Beschlusstexte sollen in einer weiteren Sitzung des Ausschusses am 14.09.2022 vorgestellt werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „verschiedenes“ hat Herr Körner zur Teilnahme an der Aktion earth NIGHT aufgerufen. Am 23.09.2022 sollen ab 22 Uhr für die ganze Nacht das Licht reduziert werden. Man solle darüber nachdenken, nicht nur im privaten Bereich mitzumachen, sondern auch beispielsweise die Straßenbeleuchtung auszuschalten.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.