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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 11.09.2024

Schulzendorf, den 13.09.2024

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer über die Gemeindefinanzen informiert.

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 06.09.2024 betrug der Bestand an Zahlungsmitteln 16.244.254,37 €. Am 06.09.2024 lagen die Erträge bei 17.564.621,35 € und die Aufwendungen bei 12.824.956,15 €. Das Ergebnis liegt bei 4.739.665,20 €.

 

Bis zum 06.09.2024 erfolgten Einzahlungen in Höhe von 14.193.972,23 € und Auszahlungen in Höhe von 11.194.029,02 €. Das führt zu einem Finanzergebnis von 2.999.943,21 €.

 

Vom Vorjahr wurden Ermächtigungen in Höhe von 4.038.824,58 € übertragen. Davon sind bis zum 06.09.2024 762.167,54 € ausgezahlt worden.

 

Es sind in 2024 Investitionen in Höhe von 1.706.456,00 € geplant. Bis zum 06.09.2024 wurden für Investitionen 767.999,14 € ausgezahlt.

 

Störungen im Geschäftsablauf GB3

Es kommt immer noch zu Verzögerungen und Störungen im Geschäftsablauf der Kasse. Wie bisher ist eine Stelle unbesetzt. In der Steuersachbearbeitung ist immer noch ein Rückstau in den Aufgaben aufgelaufen, deren Abarbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der Stand der offene Posten lag am:

15.05.24 bei 5688, 19.06.24 bei 4892, 12.07.24 bei 4047, 15.08.24 bei 4290, 06.09.24 bei 3926.

 

Grundsteuerreform

Seit dem 06.08.2024 können Grundsteuermessbescheide digital abgerufen werden. Auf den 01.01.2025 sind 51 Datenpakete, welche 4366 Messbescheidsdatensätze beinhalteten, eingegangen. Davon konnten bisher 875 Messbescheide für die Hauptveranlagung zur Grundsteuerreform 2025 ins Haushaltsprogramm eingelesen werden. Das sind 20 Prozent. Von diesen 875 Messbescheiden mussten für 142 Messbescheide manuelle Programmkorrekturen erfolgen. Darunter sind auch 15 Messbescheide inhaltlich falsch und müssen vom Finanzamt geprüft und korrigiert werden. Per 09.09.2024 stehen weitere 5 Datenpakete zum Abruf beim Finanzamt bereit. Es ist davon auszugehen, dass täglich weitere Datenpakete dazu kommen werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass noch für ca. 3500 Liegenschaften Messbescheide durch das Finanzamt bereitgestellt werden müssen. Nach der Bereitstellung der Messbescheide von Finanzamt sind ca. 20 % manuell anzupassen. Dies bedeutet, wenn man von ca. 7866 Messbescheiden ausgeht, dass 1580 Messbescheide nachzuarbeiten sind. Diese Arbeiten erfolgen neben der täglichen Arbeit bei der Grundsteuererhebung wie die Verarbeitung von Adressänderungen, Eigentumswechsel, Messbescheide bis 31.12.2024 auch in Papierform. Außerdem liegen 38 Datenpakete für elektronische Messbescheide bis zum 31.12.2024 vor. Leider ist nicht erkennbar, wie viele Messbescheide in einem Datenpaket liegen. Diese müssen vom Finanzamt abgerufen werden und mit den erhaltenen Papiermessbescheiden abgeglichen werden. Sollten diese noch nicht eingepflegt sein muss eine Veranlagung erfolgen. Da der Haushalt 2025 als Doppelhaushalt 2025/2026 aufgestellt wird, ist es nicht mehr sinnvoll, die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) in der Haushaltssatzung festzuschreiben. Hierfür wird die Verwaltung nun eine Realsteuerhebesatzsatzung aufstellen und der Gemeindevertretung im Dezember als Beschlussvorlage vorlegen.

 

 

Anschließend wurde die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses durchgeführt. Es wurde Frau Tauche mit fünf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme gewählt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat der Kämmerer über den Stand des Haushaltsentwurfes 2025/2026 informiert. Es ist vorgesehen, einen Doppelhaushalt zu erstellen, der vor dem 01.12.2024 beschlossen und bekannt gemacht werden soll. Wird ein Haushalt erst nach dem 01.12.2024 beschlossen, kann er nur bekannt gemacht werden, wenn der Vorvorjahresabschluss beschlossen ist. Zurzeit steht der Jahresabschluss 2021 in der Prüfung, es ist vorgesehen, den Jahresabschluss 2021 noch in diesem Jahr zu beschließen. Der Vorvorjahresabschluss wäre der für das Jahr 2022.

Mit einem vor dem 01.12.2024 bekannt gemachten Doppelhaushalt ist man in der Lage, in den Jahren 2025 und 2026 zu agieren. Gelingt dieses Vorhaben nicht, würde die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung stehen und wäre nur bedingt Handlungsfähig.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat der Kämmerer über die Erledigung der Arbeiten zu den Jahresabschlüssen berichtet.

A) Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss 2021 wurde aufgestellt und zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass noch Korrekturbuchungen erforderlich sind. Ca. 90 % der Korrekturbuchungen sind erledigt. Für die restlichen Korrekturbuchungen erfolgen diese Woche erneut Abstimmungen mit dem RPA. Die finale Fassung des Zahlenwerks (Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Anlagenübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht) wird rechtzeitig zum 30.09.2024 fertiggestellt. Der Beteiligungsbericht ist bereits vom RPA geprüft und bestätigt. Der Anhang ist zu ca. 80% fertig und hängt an den restlichen Korrekturen. Es ist geplant, den Jahresabschluss 2021 in die Gemeindevertretersitzung am 10.12.2024 einzubringen. Bis dahin besteht folgender Zeitplan:

30.09.2024 Erfassung Korrekturbuchungen

02.10.2024 Fertigstellung finale Fassung: Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Anlagenübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht, Beteiligungsbericht

11.10.2024 Fertigstellung Anhang und Rechenschaftsbericht auf Basis der finalen Bilanz/Ergebnis-und Finanzrechnung 

23.10.2024 Versand Entwurf Prüfungsbericht von RPA an Gemeinde

30.10.2024 Besprechung Entwurf Prüfungsbericht Verwaltung mit RPA

04.11.2024 Versand Prüfungsbericht final von RPA

13.11.2024 Versand Unterlagen für Finanzausschuss 

20.11.2024 Finanzausschuss

27.11.2024 Hauptausschuss 

10.12.2024 Gemeindevertretung

 

B) Jahresabschlüsse ab 2022

Nach Fertigstellung JAB 2021 ab ca. Oktober 2024 wird mit der Aufstellung JAB 2022 begonnen. Nach bisheriger Erfahrung wird voraussichtlich die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2022 ein Jahr dauern und Ende 2025 erledigt werden können. Erst danach ist zu erwarten, dass die Aufstellungen und Beschlüsse der weiteren Jahresabschlüsse 2023 und 2024 bis Ende 2026 erfolgen.

 

C) Gesetzesänderung ab 01.12.2024 § 69 Abs. 6 BbgKVerf

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat beginnend mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 die Genehmigung gemäß § 68 Absatz 4, § 75 Absatz 4 und § 76 Absatz 2 bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Jahresabschluss für das vorvorvergangene Haushaltsjahr sowie der Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr zurückzustellen. Der aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses für das vorvergangene Haushaltsjahr ist dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile, darf sie abweichend von Absatz 5 erst öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Voraussetzungen gemäß den Sätzen 1 und 2 erfüllt sind.

 

D) Ursachen der Verzögerungen der Jahresabschlüsse in der Kasse sind:

- die Kassenkonten müssen aufgeräumt werden: Korrekturen falsches Leistungsdatum, falsches Haushaltsjahr, falsches Fibudatum, offene Posten, Ist ohne Soll.

 

Bei der Forderungsbewertung:

- Einarbeitung in die Forderungsbewertung, Fehler MPS (Haushaltsprogramm) berichtigen Rückstellungen

- Einarbeitung in die Rückstellungszuarbeit für Zuführungen, Inanspruchnahme und Auflösung von Pensionsverpflichtungen, Tarif, ATZ, Urlaub/Mehrstunden, JAB-Kosten, Kita-Kosten Kinder in Nachbargemeinden, rückständiger Grunderwerb, drohende Verpflichtungen Rechtstreite.

 

In der Anlagenbuchhaltung:

- Nachholen von Zuarbeiten und Fertigstellungsanzeigen Verwahrkonten

- Kontenklärung Verwahrkonten MPS als Problem

- Supportanfragen dauern zu lange

- Keine einfache Anwendbarkeit

 

E) Beratungstermin LDS am 10.09.2024

Am 10.09.2024 fand eine Beratung zur Aufholung der rückständigen Jahresabschlüsse der kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis statt. Nahezu alle Kommunen im Landkreis haben Probleme, Jahresabschlüsse rechtzeitig aufzustellen. Hauptproblem ist das (fehlende) Personal. Der Landkreis prüft ob eine Unterstützung möglich ist.

 

F) Auswertung Organisationsuntersuchung

Es werden auch neue Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung erwartet

 

G) Gesetzesinitiative zur erneuten Änderung der Kommunalverfassung

Der Städte und Gemeindebund hat mit Rundschreiben vom 22.05.2024 darauf hingewiesen, dass ein Änderungsantrag in den Landtag eingebracht wurde, wonach die Kommunalaufsichtsbehörden die Genehmigung der Haushalte auf Grund fehlender Vorjahresabschlüsse zurückzustellen haben, erst ab dem Haushaltsjahr 2026 gelten möge.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige. Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten Aufwandsentschädigungen über diese Satzung. Grundlage für die Aufwandsentschädigungssatzung ist die Kommunale Aufwandsentschädigungsverordnung (komAEV) des Landes. Wegen Änderungen der komAEV und Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes müssen Änderungen in der Aufwandsentschädigungssatzung vorgenommen werden. Angeregt diskutiert wurde die Frage, ob und welchen Aufwand sachkundige Einwohner haben, der mit einer monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet werden soll. Unbestritten ist der Aufwand der Teilnahme an Sitzungen, dieser Aufwand soll mit einem Sitzungsgeld vergütet werden. Der Aufwand in der Zeit, in der keine Sitzungen stattfinden, war der Verwaltung nicht klar. Die Mehrheit der Fraktionen sieht aber einen Aufwand, der auch vergütet werden soll. Der Bürgermeister hat den Entwurf des Satzungstextes geändert. Unter § 3 wird der Absatz 2 „Sachkundige Einwohner/innen erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro.“ eingefügt. Der ursprüngliche Absatz 2 wird zu Absatz 3 „(3) Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Kalendermonats, in welchem das Amt aufgenommen wurde und endet am letzten Tag des Kalendermonats, in welchem die Tätigkeit beendet wurde.“

Mit dieser Änderung wurde abgestimmt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 wurde über die zukünftige Bewirtschaftung der Kultur- und Begegnungsstätte „Butze“ gesprochen. Im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport wurde das Thema bereits behandelt. Da tauchte die Frage auf, ob die Butze nicht vielleicht auch anders genutzt werden solle. Die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hatte die Fraktionen gebeten, sich bis zum Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft für eine Nutzung auszusprechen, damit an der Vergabe weiter gearbeitet werden kann.

Die Fraktion CDU/FDP spricht sich für die Nutzung als Kultur- und Begegnungsstätte aus, das Bürgerbündnis hat sich noch nicht entschieden, so auch nicht die Fraktion gemeinsam für Schulzendorf und die Fraktion Linke/Grüne. Die AFD und die SPD sprechen sich für die Nutzung als Kultur- und Begegnungsstätte aus. Damit ist der weitere Weg nicht klar und es wurde nicht weiter über die zukünftige Nutzung gesprochen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von dem Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Schulzendorf. Im Rahmen des Brandschutzes müssen die Gefahren und Risiken einer Gemeinde erhoben werden. Daraus wird ein Gefahrenabwehrbedarfsplan erstellt, der die notwendige Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr definiert. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan ist von der Gemeindevertretung zu beschließen. In der Ausschusssitzung wurde darüber gesprochen, welche finanziellen Auswirkungen der Gefahrenabwehrbedarfsplan haben wird.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.