Schulzendorf Broschüre

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Straßenbau Beschreibung

Schulzendorf, den 14.03.2011

Einteilung der Bauabschnitte

 

Die Umsetzung des Straßenbauprojektes, welches sich in vier Teileinzugsgebiete (TEG 09-01; TEG 09-02; TEG 09-03; TEG 09-04) gliedert, wird in den Jahren 2011 bis 2014 erfolgen.

 

Umsetzung der Baumaßnahme TEG 09-02 im Jahr 2011:

Brandenburger Straße, Dresdener Straße, Erfurter Straße, Leipziger Platz, Leipziger Straße, Kölner Straße zwischen Miersdorfer Straße und Freiligrathstraße, Max-John-Straße, Münchner Straße, Otto-Krien-Straße zwischen Herweghstraße und Gemarkungsgrenze, Salzgitter Straße.

 

Umsetzung der Baumaßnahme TEG 09-01 im Jahr 2012:

Bergstraße, Fürstenberger Straße, Hamburger Straße im Abschnitt zwischen Miersdorfer Straße und Riesaer Straße, Helgolandstraße, Hennigsdorfer Straße im Abschnitt zwischen der Riesaer Straße und Fürstenberger Straße, Luisenstraße, Riesaer Straße im Abschnitt zwischen Hennigsdorfer Straße und Helgolandstraße, Sophienstraße, Schloßstraße.

 

Umsetzung der Baumaßnahme TEG 09-03 im Jahr 2013:

Ahornstraße, Auf der Höhe, Birkenweg, Buchenallee, Dohlenstieg, Eichenallee, Erlenweg, Eschenweg, Im Gehölz, Jahnstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Triftgraben, Kiefernweg, Lindenstraße

 

Umsetzung der Baumaßnahme TEG 09-04 im Jahr 2014:

 

An der Aue, Braunschweiger Straße, Coburger Straße im Abschnitt zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Freiligrathstraße, Gartenstraße, Lessingstraße im Abschnitt zwischen Coburger Straße und Otto-Krien-Straße, Otto-Krien-Platz, Richard-Wagner-Straße im Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße, Kleiststraße im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße, Kleiststraße im Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße Richard-Wagner-Straße im Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße, Weimarer Straße.

 

 

Beschreibung der Baumaßnahme:

 

1.    Allgemeine technische Beschreibung

 

Für die technische Gestaltung und Bemessung des Straßenquerschnitts bildet die Straßenbauvorschrift „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ und der „Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg“ die Grundlage.

Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt in der Regel mittig im vorhandenen Straßenraum.

Die Konstruktionsdicke der auszubauenden Straßen wird nach den geltenden Straßenbauvorschriften unter Beachtung der anstehenden Bodenverhältnisse festgelegt. Sie beträgt im Regelfall 50 cm. Die Befestigung der Fahrbahn /Zufahrten erfolgt mit Betonpflastersteinen beidseitig mit Betontiefborden eingefasst.

 

2.    Ausbaubreiten

 

Für die Festlegung der Fahrbahnbreite in der Regelbreite von 4 m wurde der Begegnungsfall Pkw/Pkw zugrunde gelegt. Der Begegnungsfall Pkw/Lkw ist unter Mitbenutzung der befahrbaren Bankette (Seitenstreifen unmittelbar am Fahrbahnrand) möglich.

In den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen werden die Fahrbahnbreiten auf 4,75 m erweitert, um ein sicheres Abbiegen ohne eingeschränkte Bewegungsspielräume zu gewährleisten.

 

Auf Grund von örtlichen Gegebenheiten gibt es für folgend aufgeführte Straßen Abweichungen:

 

TEG09-02:

Leipziger Platz – 3 m Breite

Münchener Straße im Abschnitt zwischen Lessingstraße und Ebbegraben (bis zur letzten Grundstückszufahrt Münchener Straße 89) – 3 m Breite

 

TEG09-03:

Birkenweg – 3 m Breite

Erlenweg im Abschnitt zwischen Jahnstraße und Gemarkungsgrenze – 3 m Breite

Jahnstraße im Abschnitt zwischen Erlenweg und Triftgraben (bis zum letzten Grundstück Nr: 1) – 3 m Breite

 

TEG09-04:

Kleiststraße im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße – 3 m Breite

Kleiststraße im Abschnitt zwischen Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße – 3 m Breite

Kleiststraße im Abschnitt zwischen Heinrich-Zille-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße – 3,5 m Breite

 

Lessingstraße im Abschnitt zwischen Coburger Straße und Otto-Krien-Straße – 3,5 m Breite

Weimarer Straße im Abschnitt zwischen Miersdorfer Straße und  Kieler Straße – 3,5 m Breite. Es wird keine Anbindung der Weimarer Straße zur Miersdorfer Straße geschaffen.

Otto-Krien-Platz – 3 m Breite.

 

Bild: siehe beigefügte Datei

Regelquerschnitt für die Fahrbahn

Die Darstellung des Straßenquerschnitts zeigt die Maße für den grundsätzlichen Ausbau der Sandstraßen. Die jeweiligen örtlichen Begebenheiten beeinflussen natürlich die Lage der Mulden und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen.

In einigen Straßen müssen anstatt von Mulden Rigolen angelegt werden.

 

3.    Regenentwässerung

 

Für die Ableitung des anfallenden Regenwassers von der Fahrbahn wird unter Beachtung der anstehenden Böden und der zur Verfügung stehenden öffentlichen Straßenfläche im Regelfall die Muldenentwässerung bzw. die Mulden-Rigolen-Entwässerung gewählt. Die Muldenentwässerung ist die wirtschaftlichste Variante, das Regenwasser ordnungsgemäß in die unbefestigten Seitenflächen abzuleiten. Die Ausbildung der Mulden erfolgt im Regelfall in einer Breite von ca. 2,00 m und einer Muldentiefe von ca. 30 cm.

 

Bei Straßen mit geringem Verkehrsraum (Abstand von Grundstückszaun zu Grundstückszaun £ 6,00 m) ist das Anordnen von Mulden nicht mehr möglich, so dass hier eine unterirdische Rigolenentwässerung zum Einsatz kommt.

 

Bild: siehe beigefügter Datei

Rigolenentwässerung:

 

4.    Straßenbeleuchtung

 

Alle Straßen, in denen keine Straßenbeleuchtung mehr vorhanden ist, werden mit einer neuen Beleuchtungsanlage versehen. Zum Fahrbahnausbau erfolgt parallel die Kabelverlegung.

Nach Fertigstellung der Fahrbahn wird die Straßenbeleuchtung komplettiert. Über die Abrechnungsmodalitäten werden die betroffenen Grundstückseigentümer zum gegebenen Zeitpunkt gesondert informiert.

 

Besonderheiten zu der Straßenbeleuchtung

 

TEG09-01:

In den bereits ausgebauten Straßenabschnitten der Riesaer und Hennigsdorfer Straße wird die Straßenbeleuchtung ebenfalls erneuert.

 

TEG09-02 / TEG 09-03:

Die 40 Jahre alten, nicht mehr auf dem Stand der Technik befindlichen Beleuchtungsanlagen der Leipziger Straße und des Kiefernweges werden ebenfalls erneuert.

Auf dem Otto-Krien- und Leipziger Platz, in der Kleiststraße zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Clara-Zetkin-Straße sowie in der Kleiststraße zwischen Walther-Rathenau-Straße und Heinrich-Zille-Straße wird keine Straßenbeleuchtung errichtet.

 

5. Grundstückszufahrten / -zugänge

 

Die Grundstückszufahrten werden im Zuge der Umsetzung des Straßenbauprojektes mit ausgebaut. Die Regelbreite für eine Grundstückszufahrt beträgt i.M. 3,00 m. Beidseitig wird die Zufahrt mit Tiefborde eingefasst und an der Fahrbahnkante wird wegen der besseren Befahrbarkeit die Zufahrt unter 45 ° je nach der Örtlichkeit aufgeweitet. An der Fahrbahnkante wird über die Breite der gewünschten Zufahrt ein Rundbord mit ca. 2 cm Auftritt eingebaut, um das anfallende Regenwasser von der Fahrbahn seitlich in die Mulden abzuleiten.

Der Konstruktionsaufbau der Zufahrt beträgt im Regelfall 40 cm insgesamt.

 

Gemäß der geltenden Satzung über den Kostenersatz für die Herstellung von Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Gemeinde Schulzendorf sind die Kosten zu 100 % durch den Grundstückseigentümer zu tragen.

 

Bild: siehe beigefügter Datei

Die Abbildung zeigt mögliche Varianten für die Erstellung der Zufahrten. Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Darstellung. Etwaige Details und Sonderwünsche werden mit dem Eigentümer vor Ort abgesprochen und entsprechend der technischen Machbarkeit ausgeführt.

 

6. Erneuerung von Straßendurchlässen

 

In der Otto-Krien-Straße und in der Weimarer Straße werden die Straßendurchlässe des Ebbegrabens erneuert. Die Kosten trägt zu 100 % die Gemeinde.

 

 

Ansprechpartner:

 

Ansprechpartner für eventuell auftretende Probleme ist das Bauamt der Gemeinde Schulzendorf:

Frau Nulle – Geschäftsbereichsleiterin Bauwesen

033762 / 43119

Frau Schultz – technische Umsetzung der Baumaßnahme

033762 / 43117

Herr Ostwald – technische Umsetzung der Baumaßnahme

033762 / 43118

Frau Kunze – Beitragserhebung

033762 / 43121 –

Frau Rosemeier – Beitragserhebung

033762 / 43116 –

 

Alle Bürger erhalten bei Beginn der Baumaßnahme einen Infozettel mit den Kontaktadressen von den Bauleitern der bauausführenden Firma.