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Informationen zum Schulbesuch, Zuweisung im Rahmen der Schulbezirkssatzung

 

 

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler (AB Einschulungsjahr 2027) der Gemeinde Schulzendorf,

 

seit dem 01.08.2025 gibt es für schulpflichtige Kinder der Gemeinde Schulzendorf zwei Grundschulen:

 

  1. die Malven-Grundschule, Trägerin Gemeinde Schulzendorf (MGS)

  2. die Interkommunale Grundschule Schönefeld-Schulzendorf, Trägerin Gemeinde Schönefeld (IKGS)

 

Die IKGS wird durch die Gemeinde Schönefeld in der Miersdorfer Straße in Richtung Ernst-Thälmann-Straße errichtet und ab dem Schuljahr 2028/29 dort betrieben werden. Die Gemeinde Schulzendorf ist finanziell an den Baukosten beteiligt und erhält jährlich bis zu 30 Schulplätze an dieser Grundschule, um die MGS zu entlasten.

Die IKGS soll bis zu 3-zügig betrieben werden, also jeweils 3 erste Klassen einschulen. Die Klassen werden aus Schülerinnen und Schülern beider Gemeinden gemischt. 

 

Bis zur Fertigstellung des Baus zum Schuljahr 2028/29 werden moderne Schulcontainer in Schönefeld (OT Waltersdorf) als Interimslösung genutzt, um den Schulbetrieb ohne Belästigung durch Bauarbeiten sicherstellen zu können. Der Containerstandort ist ab August 2026 an der Ecke Diepenseer Straße/Berliner Straße. Die nötigen Bauarbeiten laufen bereits.

 

Um eine klare rechtliche Regelung zu schaffen und die Kapazitäten der beiden Schulen bestmöglich zu organisieren, hat die Gemeinde Schulzendorf am 11.12.2025 eine Schulbezirkssatzung erlassen.

 

Demnach gibt es ab dem Schuljahr 2026/27 ein Überschneidungsgebiet, für welches der Bürgermeister über die jeweilige Schulzuweisung, also IKGS oder MGS, entscheidet. 

 

 

Das Überschneidungsgebiet umfasst folgende Straßenzüge in der Gemeinde Schulzendorf:

 

Ackerstraße,                             Asternring,                        Auf dem Ritterfleck, 

Bergstraße,                              Bergweg,                          Dahlewitzer Chaussee, 

Distelweg,                                Ernteweg,                         Ernst-Thälmann-Straße (Hausnummer 210 

                                                                                        bis 245), 

Falkenring,                               Forstweg,                          Fürstenberger Straße, 

Gerstenweg,                             Getreidegasse,                  Hafergasse, 

Hamburger Straße 47 bis 57,    Helgolandstraße,               Hennigsdorfer Straße, 

Hirsesteig,                                Im Ritterschlag,                 Kornblumenweg,

Kräuterplatz,                             Kranichstraße,                   Luisenstraße, 

Lupinenweg,                             Malvenweg,                       Merlinring, 

Miersdorfer Straße,                   Milanstraße,                      Mohnblumenweg, 

Rapsweg,                                 Reiherhorst                        Rispenweg,  

Riesaer Straße,                        Schloßstraße,                    Sonnenblumenweg,  

Sophienstraße,                         Sperberring,                      Wachtelweg,            

Walther-Rathenau-Straße         Weizengasse,                    Wüstemarker Weg

(Hausnummer 112 bis 132), 

Zum Feldrain,                           Zum Mühlenschlag            sowie die darüberhinausgehende Teilfläche 

                                                                                       des Bebauungsplangebietes 

                                                                                       „Ritterschlag/Ritterfleck“

 

Eltern von Kindern aus diesem Überschneidungsgebiet haben die Möglichkeit, jeweils bis zum 30.06. des dem Schuleintritt vorangegangenen Jahres Wünsche zu äußern, welche der beiden Schulen favorisiert wird. 

 

Bitte richten Sie daher Ihre Wünsche jeweils bis zum 30.06. formlos an die Gemeinde Schulzendorf, gern per E-Mail an  .

Für die Einschulung 2027 endet die o.g. Frist zum 30.06.2026.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Löhnwitz

Fachbereichsleiterin GB 4

Tel. 033762/431 29

 

 
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