Schulzendorf Broschüre

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Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2020

Schulzendorf, den 10.09.2020

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5 „Arbeitsweise der Gemeindevertretung“ wurde zurückgezogen, der Tagesordnungspunkt 8.9 „Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren bzgl. Errichtung und Betrieb einer Kita“ wurde zum Beginn der Behandlung der Beschlussvorlagen gelegt und wurde zum neuen Tagesordnungspunkt 7.1.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Vollsperrung der Dorfstraße im Bereich zwischen Dorfstraße 4 und 16a

In der Zeit vom 31.08.2020 bis voraussichtlich 11.09.2020 ist die Dorfstraße im Bereich zwischen Dorfstraße 4 und Dorfstraße 16a aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die L402. Der bauausführende Betrieb war angehalten, die Öffentlichkeit über die Presse zu informieren. Die Gemeinde hat über die Sperrung über die Internetseite informiert.

 

Baumpflegemaßnahmen

An den Straßenbäumen werden aktuell die Baumpflegemaßnahmen 2020 mit dem Ziel durchgeführt, die Verkehrssicherheit herzustellen. Der Abarbeitungsstand beträgt zurzeit ca. 50%.

 

Friedhof

Der Baubeginn zur Umgestaltung der Teile 5 und 7 auf dem Friedhof (siehe auch Vorstellung im Ortsentwicklungsausschuss am 05.08.2020) erfolgte am 07.09.2020. Die Fertigstellung ist bis Ende November 2020 vorgesehen.

 

Ritterschlag/Ritterfleck

Im B-Plangebiet "Ritterschlag/Ritterfleck" erfolgte eine zweite Teilabnahme der fertiggestellten Erschließungsanlagen von HIT.

 

Information über die außerplanmäßige Auszahlung für die Beschaffung eines drahtlosen Konferenzsystems (neue Mikrofonanlage)

Die Verwaltung hat sich zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe am 14.07.2020 entschieden, eine neue drahtlose Mikrofonanlage zu beschaffen. Vorausgegangen sind die Erkenntnisse, dass die Durchführung der Sitzungen in der Mehrzweckhalle mit großem Abstand zwischen den Gemeindevertretern mit erheblichen Verständigungsproblemen belastet war.

Der Einsatz vorhandener Technik war aufgrund massiver Störgeräusche nicht mehr möglich.

Diese Maßnahme war außerplanmäßig, weil keine Mittel dafür im Haushaltsplan vorgesehen sind. Diese Maßnahme war auch unabweisbar. Die akustische Verständlichkeit in den Sitzungen musste trotz Abstandsregelung gewährleistet werden. Ein Verschieben der Entscheidung bis zum nächsten Haushalt wäre unvernünftig gewesen.

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 28.451,54 € erfolgt aus der pauschalen Zuweisung vom Land.

Da dieser Betrag die Erheblichkeitsgrenze der Haushaltssatzung für die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen überschreitet (20.000 €), hätte die Gemeindevertretung der Entscheidung vorher zustimmen müssen.

Die Verwaltung ging bei der sofortigen Umsetzung jedoch davon aus, dass die Maßnahme von der Notlagenverordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit gedeckt ist. Denn nach §3  Abs. 2 der Verordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zulässig, wenn sie unabweisbar sind, auch wenn eine Deckung nicht gewährleistet ist.

Diese Vorschrift ersetzt jedoch nicht das Zustimmungserfordernis der Gemeindevertretung. Aus diesem Grund wird für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet, um die Zustimmung nachzuholen.

 

Richtlinie zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen 2020

Das Land Brandenburg hat der Gemeinde Schulzendorf mit der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen im Jahr 2020 eine Abschlagszahlung für den anteiligen, pausschalen Ausgleich der Mindereinnahmen bei den Grundsteuern sowie den Gemeindeanteilen an Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von 127.209 Euro gezahlt.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5 hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Lübke, vorgetragen, dass er gerne mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung in den nächsten Ausschusssitzungen über die Einführung eines Bürgerhaushaltes sprechen möchte. Es soll besprochen werden, ob man einen Bürgerhaushalt oder ein Bürgerbudget einrichten möchte, um die Beteiligung und Mitwirkung der Bürger am Haushalt zu fördern. Die Fraktion der Grünen steht dem Thema offen gegenüber, möchte aber erst damit beginnen, wenn die Jahresabschlüsse aktuell sind. Die Fraktion die Linke findet eine Beteiligung der Bürger gut, warnt nur davor, Erwartungen zu wecken, die vielleicht nicht erfüllt werden können. Das Bürgerbündnis hat die Mitarbeit zugesagt. Herr Lübke wird sich nun überlegen, wie er das Thema in den Ausschüssen und in anderen Gremien bearbeiten möchte.

 

 

Der Kämmerer, Herr Reech, hat unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6 über die erfolgte unvermutete Kassenprüfung des Rechenprüfungsamtes (RPA) berichtet und hat dazu Fragen beantwortet. Das RPA hat auf Missstände hingewiesen und diese auch teilweise beanstandet. Die Verwaltung arbeitet die Beanstandungen zurzeit ab.

 

 

Für die erste Beschlussvorlage des Abends wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Danach wurde das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung und den Betrieb einer Kita in der Herweghstraße Ecke Brückenstraße vorgestellt. Der Zuschlag soll einem Bewerber erteilt werden. Die Gemeindevertretung hat dieser Zuschlagserteilung einstimmig zugestimmt. Ein Mitglied der Gemeindevertretung hat sich für befangen erklärt und an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 7.2 handelte von einer Baumpflanzinitiative. Einreicher sind die Fraktionen CDU/FDP und SPD. Mit diesem Beschluss schlägt man vor, Flächen zu finden, auf denen Bäume zur Erhaltung des grünen Charakters des Ortes gepflanzt werden sollen. Ggf. sollen auch Flächen dafür angekauft werden. Die Fraktion die Grünen hätte lieber mehr Zeit für solch einen Beschluss gehabt, um die Ziele klarer formulieren zu können und brachte dazu Vorschläge ein. Es gab auch kritische Stimmen, man solle erst einmal die laufenden Projekte bearbeiten als neue zu beginnen und man solle intensiver an der Änderung der Baumschutzsatzung arbeiten. Die Einreicher haben Anregungen angenommen und den Beschlusstext ergänzt. Er lautete dann: Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung:

mit der Erhebung geeigneter und verfügbarer Flächen zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes um weitere Pflanzungen. Dabei ist auch zu prüfen, ob weitere Flächen aus eigenem oder Fremdbestand verfügbar gemacht werden können, z.B. im Rahmen eines Zukaufs.

Mit der zukünftigen Bepflanzung dieser Flächen mit dafür geeigneten Baumarten und in Ergänzung bestehender Klimaziele auch mit dem Kriterium, für CO2-Bilanz und Widerstandsfähigkeit unter aktuellen klimatischen Voraussetzungen möglichst geeignete Bäume einzusetzen.

Die Flächen sollen nicht nur für Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen genutzt werden. Eine hinreichend große Fläche soll auch die Anlage eines parkähnlichen „Generationenwaldes“ für freiwillige Baumpflanzungen von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.

 

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Sperrvermerk für die Haushaltsstelle für die Planung eines Gehwegs in der Walther-Rathenau-Straße sollte unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.3 aufgehoben werden. Dieser Tagesordnungspunkt der Fraktion CDU/FDP wurde kontrovers diskutiert und eine Ergänzung des Textes wurde vorgeschlagen. Der neue Text lautet:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes des BS/GV/02/20 (Planung eines Geh- und Radweges in der Form einer wassergebundenen Fläche in der Walther-Rathenau-Straße).

 

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung nahmen nur 15 Mitglieder der Gemeindevertretung teil.

 

 

Die Erweiterung der Schule auf eine Vierzügigkeit war Thema des neuen Tagesordnungspunktes 7.4. Durch den Zuzug in der Gemeinde und die Erweiterung des Schulgebäudes soll der Status von dreizügig auf vierzügig geändert werden.

 

Die Gemeindevertretung hat diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 7.5 handelte vom Erschließungsvertrag mit Bonava über das B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck Tel B. Der Vertragstext wurde nach der Vorlage für das Teilgebiet A erstellt und an einzelnen Stellen der dem Teilgebiet angepasst.

 

Die Gemeindevertretung hat diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

 

 

Um die Errichtung einer „Interimskita“ ging es unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.6. Die Verwaltung beabsichtigt auf dem Gelände des alten Rathauses in der Otto-Krien-Straße Container zur Betreuung von Kitakindern aufzustellen. Die auf dem Markt zur Miete angebotenen Container erfüllen die Anforderungen an den Betrieb einer Kita. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung ermächtigt, einen Anbieter zu suchen und zu beauftragen. Es sollen mindestens 40 Plätze für zwei Jahre geschaffen werden. Nach den zwei Jahren soll die Kita in der Herweghstraße fertig sein.

 

Die Gemeindevertretung hat diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

 

 

Ein sachkundiger Einwohner, der von der AFD-Fraktion vorgeschlagen wurde, wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.7 berufen.

 

Die Gemeindevertretung hat diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

 

 

Über eine Absicherung der Skaterbahn in der August-Bebel-Straße wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.8 gesprochen. Die AFD-Fraktion sieht eine Gefahr für die Nutzer der Skaterbahn, wenn sie die Bahn verlassen und die August-Bebel-Straße queren wollen. Zu den vorhandenen Pollern soll eine Hecke gepflanzt werden. Andere Mitglieder der Gemeindevertretung sehen dort keine größere Gefahr als im sonstigen Ortsgebiet und halten Maßnahmen nicht für erforderlich. Zum Ende der kontroversen Diskussion hat die AFD-Fraktion den Beschlussantrag zurückgezogen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von der Neufassung der Hauptsatzung. Die bisherige Hauptsatzung verlangt von den gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung die Angabe des Arbeitgebers. Dies ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam nicht zulässig. Diese Passage soll gestrichen werden. Dazu soll der Standort des Bekanntmachungskastens an der Apotheke in der Ernst-Thälmann-Straße neu benannt werden, weil er umgesetzt wurde.

 

Die Gemeindevertretung hat diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

 

 

Die öffentlich behandelten Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.