Schulzendorf Broschüre

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Sitzung der Gemeindevertretung am 08.02.2023

Schulzendorf, den 10.02.2023

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Bänke im Gemeindegebiet

An folgenden Stellen wurden und werden im Gemeindegebiet Bänke aufgestellt:

- vier Bänke aus Recycling- Kunststoff an der Skaterbahn

- eine Bank auf der Rückseite des Rathauses

- zwei Bänke in der Rosa- Luxemburg- Straße am Volkspark

- eine Bank an der Miersdorfer Straße zwischen Kölner Str. und Friedhof (noch in Arbeit)

- zwei Bänke in der Coburger Straße zwischen Herweghstraße und Wilhelm- Busch- Straße.

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

In der Karl-Liebknecht-Straße wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet.

Die Ausschreibung ist noch Ende Dezember 2022 erfolgt und wurde am 02.02.2023 erfolgreich submittiert. Zurzeit werden die eingereichten Angebote bewertet, so dass voraussichtlich bis 15.02.2023 der Zuschlag erteilt werden kann. Die Umrüstung der Anlage in der Karl-Liebknecht-Straße soll bis Mitte des Jahres 2023 abgeschlossen sein.

 

Straßenbegleitender Radweg entlang der L 402

Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und ab Mitte Februar 2023 werden die Träger öffentlicher Belange in der Genehmigungsphase beteiligt. Bis jetzt gibt es noch keine Rückmeldung zu den beantragten Fördermitteln, die für die weitere Umsetzung der Baumaßnahme unbedingt erforderlich sind.

 

Gestaltung der Grünfläche im B-Plangebiet „Zum Ritterschlag / Ritterfleck“

Mit den Bauarbeiten in der Grünfläche zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Walther-Rathenau-Straße wurde begonnen. Jeweils an den Anbindepunkten wird ein Spielplatz entstehen. Der Zuschlag für den Bau der beiden Spielplätze ist durch Bonava im Dezember 2022 erfolgt. Auf Grund langer Lieferfristen (ca. 5 Monate) werden die Spielplätze voraussichtlich erst im 3. Quartal 2023 fertiggestellt sein.

 

Jahresvertrag Baumpflegemaßnahmen innerhalb der Ortslage Schulzendorf sowie für die öffentlichen Einrichtungen

Die Ausschreibung ist noch Ende Dezember 2022 erfolgt und wurde am 03.02.2023 erfolgreich submittiert. Zurzeit werden die eingereichten Angebote bewertet, so dass voraussichtlich bis 15.02.2023 der Zuschlag erteilt werden kann.

 

Gehweg in der Rosa-Luxemburg-Straße

Der abgeschlossene Bauabschnitt zwischen der Richard-Wagner-Straße und dem Selchower Flutgraben wurde schon vor der Freigabe für den Verkehr von den Anwohnern genutzt, beispielsweise wurde in einem Abschnitt trotz der vorhandenen Absperrungen maschinengestützter Winterdienst durchgeführt. Dadurch ist die Deckschicht bereits belastet worden, bevor die gewünschte Endfestigkeit des Materials erreicht wurde. Dadurch und durch die Bauweise als wassergebundene Wegedecke für die es keine DIN für Verkehrsflächen gibt, sind hier regelmäßige Nacharbeiten an der Deckschicht notwendig. Der zweite Bauabschnitt wurde an der Wilhelm-Busch-Straße begonnen und ist aktuell an der Käthe-Kollwitz-Straße. In der 5. Kalenderwoche 2023 wurden keine Bautätigkeiten ausgeführt.

 

Glasfaserverlegung

Bei der Glasfaserverlegung durch die Open Infra GmbH kam es im Dezember zur Beschädigung einer Gasleitung. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten wurde daraufhin für alle Einsätze der Erdrakete eine vorherige Suchschachtung und Baufreigabe durch die Gemeinde gefordert. Aufgrund dessen ist noch ein kleiner Teil der Arbeiten ausstehend. Parallel dazu läuft die Mängelbeseitigung als Voraussetzung für die Abnahme.

 

Jahresvertrag Pflasterstraßen

Der Vertrag für die Rahmenvereinbarung Straßeninstandsetzung wurde mit der Firma Mainka Straßenunterhaltung GmbH abgeschlossen. Der Vertrag läuft über ein Jahr und kann bis zu dreimal verlängert werden. Dadurch sollen kleine Schäden in den Pflasterstraßen und Gehwegen schnell behoben werden.

 

Bankettwiederherstellung

Es wurde eine Bankettsanierung für die Straße Chemnitzer Straße ausgeschrieben. Die Ausführung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.

 

Reinigung von Regenwasseranlagen

Die Reinigung der Regenwasseranlagen erfolgt im Frühjahr 2023 durch die Firma Roka Service aus Bad Belzig. Bei dieser Reinigung werden erstmalig auch die Anlagen des Baugebiets Ritterschlag/Ritterfleck gereinigt.

 

Rissesanierung in Asphaltstraßen

Die Rissesanierung wird in diesem Jahr in den Straßen Paarmannstraße, Waldstraße und der Straße Am Abhang durchgeführt. Die Maßnahme soll bis März 2023 abgeschlossen sein.

 

Instandsetzung des Kastanienwegs durch eine Oberflächenbehandlung

Die Fahrbahndecke im Kastanienweg wird in diesem Jahr im Patch-Verfahren instandgesetzt. Der Anschlusspunkt an die Waldstraße wird aufgrund der nicht mehr vorhandenen Decke mit einer kombinierten Trag-Deck-Schicht ausgeführt. Da der Einbau von Asphalt bei gutem Wetter dauerhafter ist, erfolgt der Einbau erst im April/Mail 2023.

 

Fragebogen zur Weiterentwicklung des Friedhofes

Der Fragebogen zur Weiterentwicklung des Friedhofes, welcher im Gemeindekurier vom 13.04.2022 abgedruckt war, fand regen Zuspruch. Es sind diverse Hinweise, Vorschläge und Meinungen eingegangen. Die Auswertung musste vorläufig zurückgestellt werden, da die Mitarbeiterin derzeit vertretungsweise andere Aufgaben übernehmen muss.

Wie im Ortsentwicklungsausschuss vorgestellt, wird derzeit weiter an der Überplanung der Kindergrabanlage u.a. für sogenannte stillgeborene Kinder bzw. Schmetterlingskinder gearbeitet. Die Ausschreibung der Bauleistung wird derzeit vorbereitet. Geplant sind die Bauausführung ab Mai/Juni und die Fertigstellung bis spätestens September 2023.

 

Anschaffung eines Kompaktbaggers

Das Ausschreibungsverfahren für die Anschaffung eines Kompaktbaggers für den Bauhof ist beendet. Die Herstellung und Lieferung wurde noch im vergangenen Jahr beauftragt. Die Lieferung soll voraussichtlich im April 2023 erfolgen.

 

Standsicherheitsprüfung Friedhof

In der Zeit vom 15.08.2022 bis 22.08.2022 fand die jährliche Standsicherheitsprüfung von stehenden Grabmälern auf dem Friedhof Schulzendorf statt. Auf Grund der Aufgabenverdichtung im Bereich Friedhofswesen / Bäume wurde die Auswertung der Ergebnisse zurückgestellt. Die betroffenen Grabmale wurden mittels Hinweisschild/Aufkleber gekennzeichnet u.a. mit der Bitte, dass sich die Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung melden mögen. Ein Großteil der betroffenen Nutzungsberechtigten wurde bereits durch die Friedhofsverwaltung bzw. Friedhofsmitarbeitern vor Ort darüber in Kenntnis gesetzt.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass jeder Nutzungsberechtigte und damit Eigentümer des Grabmals gemäß Friedhofsbenutzungssatzung dazu verpflichtet ist, das Grabmal und die baulichen Anlagen dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Hier sollte jeder Eigentümer mindestens einmal jährlich nach der Frostperiode selbst prüfen, inwieweit hier feste Verbindungen zwischen Grabmal, Sockel und Fundament vorhanden sind. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Standsicherheit durch die Friedhofsverwaltung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7) ersetzt dabei nicht die Verpflichtung des Eigentümers. Vielmehr sollte hier der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungsverpflichtung bereits für eine baulich einwandfreie Grabmalanlage sorgen und dies auch regelmäßig überprüfen.

 

Zwischenstand der offenen Klageverfahren im Bereich Erschließungsbeiträge

Auch viele Jahre nach der eigentlichen Fertigstellung des Projekts „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“ ist die Verwaltung noch immer mit Klageverfahren aus dieser Baumaßnahme beschäftigt. Acht der offenen Vorgänge wurden zu Beginn des Jahres beim Verwaltungsgericht Cottbus mündlich verhandelt. Zwei Verfahren aus diesen mündlichen Verhandlungen konnten bereits abgeschlossen werden. Hier wurden durch das Verwaltungsgericht Cottbus neben der korrekten Erhebung der Erschließungsbeiträge durch die Gemeinde ebenfalls die rechtsgültige Satzung wie auch die korrekte Abrechnung und Aufschlüsselung der Gesamtbaumaßnahme „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“ bestätigt. Aus Kostengründen wurde auf ein Urteil verzichtet und die Verfahren konnten durch Beschluss eingestellt werden. Durch die Bestätigung des Verwaltungsgerichtes können nun die wenigen bis zur Gerichtsentscheidung zurückgestellten Widerspruchsverfahren wieder aufgegriffen und endbearbeitet werden. In sechs weiteren Verfahren stehen die Urteile noch aus. Ein weiteres Klageverfahren, jedoch zu Straßenbaubeiträgen resultierend aus einem Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 2018, befindet sich derzeit beim Verwaltungsgericht Cottbus noch in Prüfung. Die Verwaltung hofft hier auf eine Beendigung noch in diesem Jahr.

 

Abarbeitung der Baumfällanträge von Privatgrundstücken

Es ist leider zu beobachten, dass eine Vielzahl der Anfragen und eingereichten Baumfällanträge als Begründung für eine Fällung von zum Teil gesunden und gleichmäßig gewachsenen Bäumen mit 100 cm oder mehr Stammumfang die Angst vor Schäden durch Stürme anführt. Im vergangenen Jahr 2022 wurden insgesamt 152 Baumfällanträge eingereicht. Im Jahr 2023 sind es bereits 9 Anträge. Grundsätzlich wird die Verwaltung die Erhaltung des (gesunden) Baumbestandes im Sinne der Baumschutzsatzung verteidigen. Bei begründeten Fällen, wo z. B. eine Stand- oder Bruchsicherheit gefährdet oder nicht mehr gegeben ist oder sich die Bäume im unmittelbaren Baufeld eines genehmigten Bauvorhabens befinden, wird die Entscheidung zur Fällung mit Nebenbestimmungen (Ersatzpflanzung) ausgesprochen. Viel zu oft wird aber bereits die Säge bei Stammumfängen unter 100 cm angesetzt - noch bevor die Bäume den Schutz der Baumschutzsatzung genießen dürfen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf zur Neufassung der aus dem Jahre 2005 stammenden Satzung. Der Landkreis hat hier bereits zum 01.10.2022 eine neue Baumschutzverordnung in Kraft treten lassen, hinter der die Baumschutzsatzung von Schulzendorf weit zurück bleibt. Besonders im Hinblick auf die sich verändernde klimatische Lage ist es umso wichtiger, Bäume in Schulzendorf auch mit geringeren Stammumfängen zu schützen, denn auch diese Bäume tragen erheblich zur Beschattung des Bodens und der Vermeidung von zusätzlicher Verdunstung wie auch zur Bindung von Staub und Sauerstoffbildung bei.

 

Ausschreibung Bauhofgeräte

Die Ausschreibungsverfahren für die Anschaffung der Bauhofgeräte haben zum 06.02.2023 folgenden Stand:

 

•           Anschaffung eines Frontaufsitzmähers Husqvarna Rider P 524

Der Aufsitzmäher mit Ausrüstungszubehör ist geliefert

 

•           Anschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges als Geräteträger mit Zubehör in kommunaler Langzeitmiete

Der Auftrag für die Lieferung des Fahrzeuges einschließlich der Anbaugeräte ist erteilt. Geliefert wird ein HANSA APZ 1003 mit Winterdienst- und Gießausrüstung. Ein voraussichtlicher Liefertermin ist für März/April 2023 vorgesehen.

 

•           Kauf eines Kleintransporters mit Kipptechnik

Die Anschaffung eines Kleintransportes mit Kipptechnik gestaltete sich im Jahr 2022 leider erfolglos. Weder in öffentlicher noch beschränkter Ausschreibung ist ein verwertbares Angebot bei der zentralen Vergabestelle abgegeben worden. Das Fahrzeugangebot mit dieser Spezifikation ist sehr beschränkt. Durch die Übertragung der Mittel ist beabsichtigt, das Fahrzeug im 1. Quartal 2023 erneut in beschränkter Ausschreibung zu beschaffen. Durch gezielte Voranfragen bei potentiellen Anbietern soll ein Erfolg abgesichert werden. Die Ausschreibung wird in diesem Fall vom Fachbereich geführt.

 

•           Grünschnittarbeiten im Gemeindegebiet

In der Ortslage Schulzendorf ist der Bauhof für 119 Straßen und Wege mit der Pflege der öffentlichen Grünanlagen beauftragt. Trotz einer sehr hohen Auftragsdichte aus allen Bereichen der Gemeindeverwaltung haben es die Mitarbeiter geschafft, zu 95% zwei Mähgänge im Gemeindegebiet durchzuführen.

Im Wohngebiet „Zum Ritterschlag/Ritterfleck“ wurden die Mäharbeiten durch die Firma Universal Dienstleistungs GmbH durchgeführt. Es waren 3 Mähgänge vertraglich vereinbart, die auch zu den vorgegebenen Zeitfenstern durchgeführt wurden. Mängel, die nach dem 3. Mähgang angezeigt wurden, sind entsprechend nachgearbeitet worden.

Die Option einer Vertragsverlängerung ist von der Firma Universal aufgrund der rasant gestiegenen Kosten im Jahr 2022 ausgeschlagen worden. Dadurch ist der Fachbereich in diesem Jahr gezwungen, die Grünpflege erneut auszuschreiben.

 

Schulerweiterung

Die Schulerweiterung ist fast fertig gestellt, es werden zurzeit noch Mängel beseitigt und die Außenanlage hergestellt. Die Gemeinde hat sich mit der beauftragten Baubetreuung darauf verständigt, dass eine Abnahme erst vorgenommen wird, wenn das Gebäude für den Schulbetrieb nutzbar ist.

Neben den Kleinigkeiten: Beseitigung von Farbklecksen, Entfernung von Kreppklebebandresten, Einstellung von Durchlaufmengen an Wasserhähnen, Befestigungen von Toilettensitzen, Anbringen einer Durchgangssperre im Essenraum, Einsetzen Schließzylinder in einer Behindertentoilette, Einstellung der Lüftung in einem Teilungsraum und Verlängerungen der Fußleisten im Treppenhaus, sind noch die Podeste im Treppenhaus mit einer anderen Oberfläche zu versehen.

Die Arbeiten an der Außenanlage neigen sich auch dem Ende zu, sie sind aber weiterhin durch das Wetter beeinträchtigt. Zurzeit soll die Zufahrt gepflastert werden, aus diesem Grund ist der Gehweg vor der Baustelle gesperrt.

Eine Abnahme der Bauleistungen des Gebäudes ist im Februar zu erwarten. Der Umzug soll dann Raum für Raum erfolgen.

Nach der Abnahme des Gebäudes wird vom Auftragnehmer die Schlussrechnung erwartet. Die Gemeinde wird die berechtigten Forderungen ausgleichen.

 

Der Ehrenbürger der Gemeinde Schulzendorf, Dr. Paul Stahlberg, ist am 07. Februar verstorben. Am 22.12.2022 konnten wir noch seinen 91. Geburtstag feiern. Mit Herrn Dr. Stahlberg verliert die Gemeinde Schulzendorf einen viel geachteten, engagierten und hilfsbereiten Menschen, der maßgeblich zur Seniorenarbeit beitrug. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung bat die Teilnehmer und Besucher der Sitzung, sich einen Moment zum schweigenden Gedenken zu erheben.

 

 

Nach den Fragestunden wurde der Tagesordnungspunkt 5 „Bushaltestellen und Straßenbeleuchtung in der Miersdorfer Straße zwischen Kölner Straße und Ernst-Thälmann-Straße“ aufgerufen. Herr Kolberg erklärte, dass es wichtig sei, dass der Gehweg in dem Bereich unbedingt beleuchtet werden müsse. Diese wurde bereits vor einiger Zeit beschlossen aber noch nicht umgesetzt. Der Geschäftsbereichsleiter Bau und Öffentliche Ordnung, Herr Sonntag, hat dargelegt, dass vor der Umsetzung geklärt werden müsse, wie die Beiträge umgelegt werden können. Die Regeln der Finanzierung müssen teilweise aus dem Baugesetzbuch und dem Kommunalen Abgabengesetz angewendet werden. Es handelt sich hier um fünf rechtlich selbständige Abschnitte, was die Beitragserhebung recht kompliziert macht. Erst wenn die Abrechnungsbedingungen klar sind, kann mit der Planung und der Beauftragung der Umsetzung begonnen werden.

In dem benannten Abschnitt befinden sich vier Haltestellen (jeweils zwei in jede Richtung). Die beiden Haltestellen an der Kölner Straße verfügen über Fahrgastunterstände. Die Haltestellen auf Höhe des Wohngebiets Ritterschlag/Ritterfleck verfügen über Aufstellflächen ohne Fahrgastunterstände. Die Haltestelle auf der westlichen Seite sei auch nur ein Provisorium, das weichen müsste, wenn die Pläne des Landkreises, die Ernst-Thälmann-Straße für die Umfahrung des Altdorfes zu verlängern, umgesetzt werden. Dazu wurden Fragen beantwortet, eine weitere Vorgehensweise wurde nicht verabredet.

Erläuterungen zur Beleuchtung und den Haltestellen findet man auf der Internetseite www.schulzendorf.de im Bürgerinformationssystem unter dem Datum dieses Sitzungstages.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 behandelt. Die Fraktion CDU/FDP hat vorgeschlagen, die Planung und den Bau eines Gehwegs in der Walther-Rathenau-Straße zwischen Freiligrathstraße und Richard-Wagner-Straße zu beschließen. In dem Zusammenhang soll der Gehweg vor der Sporthalle verbreitert und die Stellflächen umgelegt und damit die Anzahl verringert werden. Außerdem soll der Gehweg in Form einer wassergebundenen Wegedecke bzw. in gepflasterter Bauweise errichtet werden. Die SPD-Fraktion hat angeregt, den Beschluss anders zu formulieren. Es sollte eine beidseitige Planung im Jahr 2023 vorgenommen werden, die Ausführung sollte nicht beschrieben werden, die Umsetzung sollte in 2024 erfolgen und mit der nördlichen Seite sollte begonnen werden. Die Fraktion Die Linke hielt den Beschlussvorschlag gleich ganz für überflüssig, denn der Gehweg sei bereits beschlossen, man müsse nur dafür sorgen, dass das Geld für die Planung in den Haushalt eingestellt wird. Die unterschiedlichen Vorschläge wurden kontrovers diskutiert. Von der Fraktion CDU/FDP wurde erklärt, dass man den Beschlussantrag zurück ziehe und in der Haushaltsdiskussion für die Einstellung der Mittel in den Haushalt sorgen wolle.

 

 

Die Beschlussvorlage unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 handelte von der Beleuchtung in der August-Bebel-Straße. Im Ortsentwicklungsausschuss wurden verschiedene Varianten vorgestellt, wie eine Straßenführung aussehen könnte. Danach könnte man Positionen von Leuchtpunkten festlegen und schon einmal eine Beleuchtung errichten. Dieser Beschlussantrag sollte die Entscheidung für eine Variante sein. In der Diskussion kam wieder die Meinung auf, dass man auf eine Entscheidung über eine Straßenausbauvariante verzichten und gleich die Beleuchtung errichten könne. Wenn denn tatsächlich die Fahrbahn neu gebaut werden würde, wären die Leuchten so alt, dann könne man sie vielleicht noch umsetzen oder entsorgen. Dies wurde kontrovers diskutiert. Die Fraktion CDU/FDP hat ihren Beschlussantrag geändert, nämlich den letzten Satz gestrichen und die Abstimmung gefordert, die dann auch durchgeführt wurde.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem geänderten Beschlussantrag zugestimmt, fünf waren dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen der Sitzung sind im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde unter dem jeweiligen Datum abrufbar. Das Audioprotokoll dieser Sitzung wird auf der Internetseite unter „Politik“ bis zur nächsten Sitzung bereitgestellt.