Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 06.09.2023

Schulzendorf, den 08.09.2023

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die den Stand der Finanzen informiert.

Zum 05.09.2023 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 14.139.925,46 €. Die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen am 05.09.2023 bei 14.370.503,33 €. Die Aufwendungen bei 9.198.060,19 €. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit lag bei 5.172.443,14 €.

Bis zum 05.09.2023 erfolgten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 13.578.043,39 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 10.357.190,37 €. Der Saldo lag bei 3.220.853,02 €.

 

Von den Ermächtigungen waren von 4.637.204,85 € bis zum 06.09.2023 1.117.040,62 € ausgezahlt. Von den geplanten Investitionen in Höhe von 4.645.408,00 € wurden 1.004.833,29 € ausgezahlt.

 

Störungen im Geschäftsablauf GB3

Aufgrund der andauernden Abwesenheit der bisherigen Kassenverwalterin und des stellvertretenden Kassenverwalters ist seit dem 15.06.2023 eine Mitarbeiterin aus der Steuerverwaltung als kommissarische Kassenverwalterin bestellt worden. Das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Kassenverwalterin wurde zum 31.07.23 einvernehmlich beendet. Die Stelle wurde neu ausgeschrieben. Am 14.09.23 finden dazu Vorstellungsgespräche statt. Der Ausfall des stellvertretenden Kassenverwalters dauert an. Es kommt immer noch zu Verzögerungen und Störungen im Geschäftsablauf der Kasse. Die kommissarische Kassenverwalterin bearbeitet die anstehenden Geschäftsvorfälle. Trotzdem ist ein Rückstau in den Aufgaben aufgelaufen, deren Abarbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Dies betrifft u.a.

- Bearbeitung von Post, E-Mails, Bürgeranfragen

- Jahresabschlussarbeiten Kasse,

- die Aufgaben der Vollstreckung in der Kasse

- Aufgaben aus den Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes.

Ab 01.07.2023 wurde die zusätzliche auf ein Jahr befristete Stelle Kasse/Vollstreckung besetzt und diese Mitarbeiterin übernahm auch kommissarisch die Stellvertretung der Kassenverwaltung. Die Verbuchung von Kontoauszügen in der Kasse erfolgt seit dem wieder nahezu tagesaktuell.

Ab 01.09.2023 konnte auch die unbesetzte Teilzeit-Stelle Sachbearbeitung Kasse/Vollstreckung wieder besetzt werden.

In der Steuersachbearbeitung ist aufgrund der kommissarischen Umsetzung sowie krankheitsbedingter Ausfälle auch hier ein Rückstau in den Aufgaben aufgelaufen, deren Abarbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Zur Personalsituation allgemein

Die Personalsituation ist unverändert schlecht. In jedem Geschäftsbereich sind Stellen nicht besetzt. Ausschreibungen laufen mit mäßigem Erfolg. Hinzu kommen krankheitsbedingte Ausfälle. Es ist mit Verzögerungen in der Aufgabenerledigung zu rechnen.

 

Haushalt 2024

Für die Erstellung des Haushaltsentwurfs besteht der vorläufiger Zeitplan:

1.Technische Vorbereitung bis 30.06.2023 (erledigt)

2.Mittelanmeldung RBI bis 31.07.2023 (zeitlicher Verzug bis heute)

3.Aufbereiten Mittelanmeldung bis 31.08.2023 (zeitlicher Verzug bis heute)

4.Abstimmung Geschäftsbereichsleiter bis 30.09.2023

5.Erstellen des HH-Entwurf bis 31.10.2023

6.Beratung in der Gemeindevertretung bis 30.11.2023

7.Beschluss HH mit Änderungen 12.12.2023

8.Fertigstellen & Bekanntmachen anschließend

Es ist schon jetzt mit einer Abweichung von mindestens 1 Monat zu rechnen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde die Evaluation der gemeinsamen Vergabestelle vorgetragen. Die gemeinsame Vergabestelle hat ihre Arbeit am 01.06.2021 begonnen. Bis zum 31.12.2021 wurden 13 Vergaben durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden bereits 104 Vergaben durchgeführt und im Jahr 2023 bis zum 30.06.2023 39. Der Anteil der Vergaben im Jahr 2022 lag für Zeuthen bei 44 %, für Eichwalde bei 27 % und für Schulzendorf bei 29 %. Eine Mitarbeiterin hat die Vergabestelle in 2023 verlassen, eine neue Kraft konnte dafür eingestellt werden. Die drei beteiligten Gemeinden empfehlen die Fortführung der gemeinsamen Vergabestelle. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auch dafür ausgesprochen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über die Containeranlage der Interimskita diskutiert. Es wurde die Verlängerung der Betriebserlaubnis um fünf Jahre beantragt. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob die Anlage in dieser Zeit weiter gemietet und besser gekauft werden sollte. Die jährliche Miete liegt bei 188.603,40 €. Der Kaufpreis könnte bei etwa 1.000.000 € liegen. Zunächst sprachen sich Mitglieder des Ausschusses für die weitere Miete aus. Der Bürgermeister soll konkrete Zahlen vorlegen, damit das Thema noch einmal diskutiert werden kann.

 

 

Der Entwurf eines neuen Nutzungsvertrages für den Sportplatz wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7 behandelt. Der bisherige Nutzungsvertrag mit der SG Schulzendorf sieht die Pflege und Bewirtschaftung des Geländes durch die SG vor. Zurzeit unterstützt die Gemeinde die SG noch bei dem Aufwand. Ab dem 01.01.2024 wird die Unterstützung durch die Gemeinde eingestellt. Ab diesem Datum könnte eine Aktualisierung des Vertrages sinnvoll sein. Der Vertragsentwurf sieht zu der Übernahme des Geländes durch die SG auch einen jährlichen Zuschuss von 20.000 € vor. Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob sie den Verein in dieser Form unterstützen kann/will. Man sollte dabei beachten, ob andere Vereine gleichermaßen unterstützt werden sollen/können. Eine klare Tendenz war an diesem Abend noch nicht zu erkennen.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von einem neuen Vertragsentwurf für die gemeinsame Vergabestelle. Im Zuge der Evaluation wurde festgestellt, dass einige Textpassagen geändert werden müssten. Die drei Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf haben sich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der den Gremien vorgelegt wird.

Fünf stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 wurde die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 12 Kindertagesstättengesetz behandelt. Der Landkreis ist Träger der öffentliche Jugendhilfe und damit für die Kitabetreuung zuständig. Die Gemeinde kann sich durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Dies verspricht kurze Wege für die Antragsteller. Die Gemeinde Schulzendorf hatte im Jahr 2021 diesen Vertrag gekündigt, weil auf Grundlage des damaligen Vertrages die Gemeinde Klagen von Eltern ausgesetzt war, die für ihre Kinder keinen Kitaplatz erhalten konnten. Daraufhin haben die Kommunen mit dem Landkreis einen neuen Vertragstext erarbeitet, der diese Verantwortlichkeit ausschließen soll. Der Bürgermeister muss von der Gemeindevertretung legitimiert werden, den Vertrag zu unterzeichnen. Der Landrat hat diese Legitimation bereits vom Kreistag erhalten. Dazu wurden Fragen beantwortet.

Fünf stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Eine Beleuchtung für den Parkplatz des Friedhofes war Thema des Tagesordnungspunktes 8.3. Die Fraktion Die Grünen hat den Antrag eingebracht und erläutert. Die Beleuchtung des Parkplatzes soll das Sicherheitsempfinden der Besucher des Friedhofes und der Nutzer des Gehwegs entlang der Miersdorfer Straße stärken. Außerdem solle die Beleuchtung die illegale Müllablagerung auf dem Parkplatz einschränken. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, fünf Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlage 8.4 handelte von dem Auftrag an die Verwaltung, einen Geh- und Radweg entlang der Miersdorfer Straße auf der westlichen Seite zu planen. Auch dieser Antrag wurde von der Fraktion Die Grünen eingebracht. Der Geh- und Radweg soll den Fahrradverkehr in Richtung Miersdorf aufnehmen. Es handelt sich auch um eine Empfehlung aus dem „sichere Wegekonzept“, das der Gemeindevertretung vorliegt. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit erkannt, aber es sei jetzt nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, fünf Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.