Bekanntmachung zur öffentlichen Auslage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung
Öffentliche Bekanntmachung- Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz – WPG
Wärmeplanung der Gemeinde Schulzendorf
Die Gemeinde Schulzendorf hat die EWE Netz beauftragt, den Entwurf eines Kommunalen Wärmeplanes für das Gemeindegebiet zu erstellen. Gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) wird der Entwurf für die Dauer von einem Monat öffentliche ausgelegt.
Der Entwurf für die Wärmeplanung der Gemeinde Schulzendorf kann im Zeitraum vom:
13.04.2026 bis 12.05.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Schulzendorf unter dem Link:
und in der Gemeinde Schulzendorf, Sekretariat Raum 1.05, Richard‑Israel‑Str. 1, 15732 Schulzendorf zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033762 431-0.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme innerhalb des Auslagezeitraums an
oder geben Sie diese in der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israela-Str. 1, 15732 Schulzendorf ab.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.
Schulzendorf, den 10.04.2026
In Vertretung
Reech
stellvertretender Bürgermeister
Den Abschlussbericht zur kommunalen Wäremplanung finden Sie HIER!





